„Wildschutzzäune gegen Afrikanische Schweinepest sind unverhältnismäßig“

„Wildschutzzäune gegen Afrikanische Schweinepest sind unverhältnismäßig“

Schnell zusammen gefasst – und Dank KI nicht ganz perfekt

  • „Mit der Verdrahtung der Landschaft und einer Intensivierung der Jagd auf das Wildschwein bis hin zum Wunsch der lokalen Ausrottung versündigt sich der Mensch erneut gegen die wehrlose Natur, um an den fragwürdigen Praktiken einer auf Export ausgerichteten industriellen Tierproduktion nichts ändern zu müssen“, so Gabriele Neumann und Immo Vollmer.
  • Erfahrungen bei der Vogelgrippe und auch der Ausbreitungshistorie der ASP zeigen immer wieder, dass Krankheitsausbrüche in Tierhaltungen nicht primär durch Wildtiere ausgelöst wurden, sondern fast immer Folge von menschlicher Aktivitäten zwischen verschiedenen Tierhaltungen und der Landschaft sind.

Langfristig können Populationen vieler Arten einbrechen: „Überleben bodenlebender Wildtiere ist von genetischen Austausch abhängig“

Hessen (NI/red). Eine relativ neue Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) besteht in der Errichtung von Schutzzäunen, die gewaltige Strecken für bodenlebende Wildtiere unpassierbar machen. Dies geschieht derzeit in fast allen Bundesländern.

„Nach bestätigten ASP-Fällen in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein …

… wurde bereits ein riesiger Bereich zwischen Schmallenberg und Siegen umzäunt, der auch ein Gebiet in Hessen bei Allendorf einschließt. Auch die angrenzenden Kreise Altenkirchen und der Westerwaldkreis beginnen derzeit im Rahmen der Allgemeinverfügungen zu Schutzzonen mit dem Aufbau von Zäunen. So ist nach einer Allgemeinverfügung des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Altenkirchen derzeit ein ASP-Schutzzaun im Bau, der entlang der Landesgrenze zu Nordrhein/Westfalen (NRW) verläuft“.

Dieser soll zwischen dem Wildenburger Land bei Friesenhagen über Mudersbach nach Emmerzhausen am Stegskopf führen. Hier soll er dann an einen vom Westerwaldkreis errichteten Zaun anschließen“, erklärte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Naturschutzinitiative e.V. (NI) hinterfragt sowohl den Sinn als auch die Rechtmäßigkeit derartiger Zäunungen

Das langfristige Überleben aller bodenlebenden Wildtiere ist von einem genetischen Austausch abhängig. Langfristig würden die Populationen vieler Arten einbrechen, wenn sich in Deutschland ein Netz undurchdringbarer Zäune etablieren würde. Die Zäune, die meist als stationäre Knotengitterzäune errichtet werden, stellen eine erhebliche Tierfalle dar. Wie mehrere aktuelle Fälle zeigten, verfangen sich Rehe oder Wildkatzen im Knotengitterzaun und sterben einen qualvollen Tod. Aus dem brandenburgischen Nationalpark „Unteres Odertal“ sind sogar zahlreiche ertrunkene Rehe belegt, die einem Hochwasser nicht mehr ausweichen konnten“.

„Aber auch Biber, Otter, Luchs und Wolf und viele andere streng geschützte Arten sind massiv betroffen. Hinzu kommt: Mit diesen mehrere hundert Kilometer langen Zäunen wird der Wolf zum Springen animiert. In Anbetracht der gravierenden Eingriffe in Natur und Landschaft besteht kein öffentliches Interesse an diesem weitreichenden Einsatz von Zäunen. Die Verantwortung, seuchenhygienische Maßnahmen durchzuführen, liegt bei den potentiell betroffenen Betrieben, nicht bei der Allgemeinheit“, erklärte Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren und stv. Landesvorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Aufgrund der weitreichenden und folgenschweren Auswirkungen …

… auf den Wildtierbestand ist die Zäunung ein Vorhaben, dessen Risiken nach EU-Recht über eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) oder eine projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu betrachten sind. Für den Kreis Altenkirchen sind z.B. die FFH-Gebiete „Giebelwald“ und der Stegskopf als Teil des FFH-Gebietes „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“ betroffen. „Solche UVP/UVS-Risikostudien wurden nach unserer Kenntnis bislang nicht erstellt“, so Gabriele Neumann.

Die NI weist ferner darauf hin, dass bei UVP-pflichtigen Vorhaben vor Planrealisierung auch die anerkannten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit zu beteiligen seien.

Vorsichtsmaßnahmen in der Landwirtschaft verstärken

Wir hinterfragen den Zweck dieser Zäunung grundsätzlich. Man fokussiert sich auf den Ausbreitungsträger „Wildschwein“, obwohl diese Tiere fast nie in die Nähe von landwirtschaftlichen Zuchtanlagen kommen. Erfahrungen bei der Vogelgrippe und auch der Ausbreitungshistorie der ASP zeigen immer wieder, dass Krankheitsausbrüche in Tierhaltungen nicht primär durch Wildtiere ausgelöst wurden, sondern fast immer Folge von menschlicher Aktivitäten zwischen verschiedenen Tierhaltungen und der Landschaft sind:

„Sei es durch Futter- oder Tiertransport, …

… handwerklichen oder sonstigen Dienstleistungen oder jagdliche, forstliche oder Freizeit-Aktivitäten der an der Tierhaltung Beteiligten. In den meisten Fällen erfolgte die Ausbreitung durch Reifen- oder Schuhprofile. Hier kann nach Ansicht der NI nicht vorsichtig genug gehandelt werden. Die Vorsichtsmaßnahmen in der Landwirtschaft sind daher generell zu verstärken“.

Mit der Verdrahtung der Landschaft und einer Intensivierung der Jagd auf das Wildschwein bis hin zum Wunsch der lokalen Ausrottung versündigt sich der Mensch erneut gegen die wehrlose Natur, um an den fragwürdigen Praktiken einer auf Export ausgerichteten industriellen Tierproduktion nichts ändern zu müssen“, so Gabriele Neumann und Immo Vollmer.

Zäune wieder abbauen

„Alleine NRW hat bislang 35 Millionen Euro für 515 Kilometer Zaun ausgegeben. Die enormen Kosten, die solche Zaunanlagen verschlingen, stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken einer Infektion mit dem ASP-Virus. Zudem werden die Zäune die weitere Ausbreitung der Krankheit im Wildschweinbestand nicht über längere Zeit verhindern können und sollten daher abgebaut werden“, so die Naturschutzinitiative (NI).

Wenn, dann dürften Zäune nur mobil für den Geltungszeitraum der festgesetzten Sperrzonen errichtet werden. Die NI fordert von den Verwaltungen der Bundesländer ein besonnenes und von Weitblick geprägtes Vorgehen, das die ökologischen und tierschutzrechtlichen Risiken prüft und berücksichtigt. Hierbei sind die europäischen Rechtsstandards zu berücksichtigen und ein naturschutzfachlich fundiertes Langzeitmonitoring zu etablieren“, so Gabriele Neumann und Immo Vollmer.

Foto: Ingo Kühl