Schnell zusammen gefasst – und Dank KI nicht ganz perfekt
- „Es ist unsere Aufgabe als Kommune, die Interessen der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger in diesem Verfahren klar zu benennen und auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg einzubringen.
- In der geplanten Lage würde diese Anlage den bisherigen Siedlungsrand deutlich in den Außenbereich verschieben und aufgrund ihrer exponierten Position das Orts- und Landschaftsbild spürbar beeinträchtigen.
Spessart-Odenwald-Leitung (SPO)– 170 Kilometer lange Erdgastransportleitung von Wirtheim bis nach Lampertheim.
Biebergemünd (BBGMD/tr). Die terranets bw GmbH plant den Neubau der sogenannten „Spessart-Odenwald-Leitung (SPO)“. Dabei handelt es sich um eine rund 170 Kilometer lange Erdgastransportleitung von Biebergemünd-Wirtheim bis nach Lampertheim. Die Leitung soll überwiegend parallel zu einer bestehenden Ferngasleitung verlaufen und künftig neben Erdgas auch Wasserstoff transportieren können.
Für den Biebergemünder Ortsteil Wirtheim bedeutet dies neben der unterirdischen Leitung insbesondere den Bau einer großdimensionierten technischen Anlage am Ortsrand.
Für den Abschnitt „Hessen-Nord“, der in Wirtheim beginnt und bis nach Hanau-Klein-Auheim führt, läuft derzeit das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt. In diesem Verfahren sind Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Biebergemünd hat nun eine ausführliche Stellungnahme zum geplanten Neubau der SPO beschlossen und wird sie fristgerecht im laufenden Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen.
Dazu Bürgermeister Matthias Schmitt:
„Mit der geplanten Leitung, die im Gemeindegebiet insbesondere den Ortsteil Wirtheim betrifft, sind erhebliche Eingriffe in Natur, Landschaft und bestehende kommunale Planungen verbunden. Dazu gehören die Trassenführung, der geplante Standort der Gasdruckregel- und Messanlage mit Molchstation sowie die Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen und gemeindlichen Grundstücken. Aus unserer Sicht gibt es dabei mehrere zentrale Punkte, die in der bisherigen Planung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Deshalb sehen wir uns veranlasst, unsere Belange im Verfahren klar geltend zu machen.“
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der vorgesehene Standort einer großen Gasdruckregel- und Messanlage mit Molchstation am Rand des Gewerbegebiets „Zehn Morgen“ in Wirtheim. In der geplanten Lage würde diese Anlage den bisherigen Siedlungsrand deutlich in den Außenbereich verschieben und aufgrund ihrer exponierten Position das Orts- und Landschaftsbild spürbar beeinträchtigen.
Gebäudekomplex aus Beton mit einer Höhe von über acht Metern und einer Breite von 44 Metern
„Wir sprechen hier von einem Gebäudekomplex aus Beton mit einer Höhe von über acht Metern und einer Breite von 44 Metern. Es fehlen jegliche Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen in das Orts- und Landschaftsbild“, so Schmitt.
Die Gemeindeverwaltung hält diesen Standort städtebaulich für nicht verträglich und hat bereits in vorangegangenen Gesprächen mit dem Vorhabenträger alternative Standorte angeregt – bislang ohne Erfolg.
Darüber hinaus widerspricht die derzeitige Trassenführung in mehreren Bereichen den Festsetzungen bestehender Bebauungspläne der Gemeinde. Betroffen sind unter anderem Flächen, die ausdrücklich als Ausgleichs- und Grünflächen festgesetzt wurden. Diese Flächen wurden seinerzeit bewusst zur Eingrünung und ökologischen Aufwertung vorgesehen und sind Teil der kommunalen Entwicklungs- und Ausgleichskonzepte. „Mehrere Ausgleichsflächen, unter anderem entlang der Bieber und in der Wirtheimer Feldflur, sind betroffen. Dort wurden in den vergangenen Jahren gezielt Maßnahmen zum Naturschutz umgesetzt, unter anderem für streng geschützte Arten.“
Die Gemeinde fordert, dass diese Flächen entweder durch schonendere Bauweisen geschützt oder Eingriffe zumindest deutlich minimiert und vollständig kompensiert werden. Auch Belange der Trinkwasserversorgung spielen eine Rolle. Die geplante Trasse verläuft im Einflussbereich der Quelle Buschhof, die den Ortsteil Wirtheim mit Trinkwasser versorgt. Aus Sicht der Gemeinde müssen hier vor Baubeginn klare Sicherungsmaßnahmen und Beweissicherungsverfahren erfolgen, um Risiken für die Wasserversorgung auszuschließen.
Bürgermeister Matthias Schmitt betont:
„Es ist unsere Aufgabe als Kommune, die Interessen der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger in diesem Verfahren klar zu benennen und auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg einzubringen. Wir waren von den bisherigen Vorgesprächen enttäuscht, weil viele unserer Hinweise und Bitten bislang keinen Niederschlag in der Planung gefunden haben. Der Ortsteil Wirtheim ist bereits durch Autobahn, Bahnlinie und weitere überregionale Infrastruktur geprägt. Zusätzliche großtechnische Anlagen bedürfen daher einer besonders sensiblen Abwägung.“
Die Gemeinde stellt dabei nicht grundsätzlich die Notwendigkeit einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur in Frage. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass solche Projekte nicht einseitig zulasten der betroffenen Kommunen umgesetzt werden dürfen.
„Eine leistungsfähige Infrastruktur ist wichtig. Sie darf aber nicht gegen die berechtigten Belange der Kommunen geplant werden, in denen sie gebaut wird“, so der Bürgermeister.
Mit der nun beschlossenen Stellungnahme …
… nutzt der Gemeindevorstand seine formellen Beteiligungsrechte im Planfeststellungsverfahren, um auf Nachbesserungen, Alternativen und eine stärkere Berücksichtigung der örtlichen Belange hinzuwirken. Ziel ist es, im weiteren Verfahren zu Lösungen zu kommen, die sowohl den überörtlichen Anforderungen als auch den Interessen der Gemeinde und des Ortsteils Wirtheim gerecht werden.
Die vollständige Stellungnahme kann auf der Homepage der Gemeinde nachgelesen werden.

