Informationen zur Vollständigkeit der Briefwahlunterlagen

Informationen zur Vollständigkeit der Briefwahlunterlagen

Schnell zusammen gefasst – und Dank KI nicht ganz perfekt

  • Im laufenden Prozess der Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen und dem Bürgerentscheid zum Thema Windkraftanlagen am Horstberg am 15.
  • Wie Sie auch der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen können, gibt es nur einen Bürgerentscheid und aus diesem Grund auch nur einen Stimmzettel (gelb), den Sie in den dafür vorgesehenen Stimmzettelumschlag (gelb) einlegen dürfen.

Zum Thema: Kommunalwahlen und Bürgerentscheid zum Thema Windkraftanlagen am Horstberg am 15. März 2026.

Bad Orb (BO/hk). Im laufenden Prozess der Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen und dem Bürgerentscheid zum Thema Windkraftanlagen am Horstberg am 15. März 2026 ist es zu einer Änderung des ursprünglich vorgesehenen Verfahrens zum Bürgerentscheid gekommen.

Das Wahlamt teilt dazu das Folgende mit (im Wortlaut):

„In Ihren Unterlagen zur Briefwahl ist nur ein Stimmzettel für den Bürgerentscheid enthalten. Dies hat seine Richtigkeit. Der Wegweiser für die Briefwahl, der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag sehen hingegen noch die ursprünglich vorgesehene Variante von zwei Bürgerentscheiden vor. Wie Sie auch der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen können, gibt es nur einen Bürgerentscheid und aus diesem Grund auch nur einen Stimmzettel (gelb), den Sie in den dafür vorgesehenen Stimmzettelumschlag (gelb) einlegen dürfen.“

Die öffentliche Bekanntmachung mit weiteren Informationen zum Thema finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Bad Orb:

https://stadt-bad-orb.de/Rathaus-Politik/Wahlen/Kommunalwahl-2026

Bürgerentscheid_zum_Thema_Windkraftanlagen_am_Horstberg_am_15_03_2026.PDF