Schnell zusammen gefasst – und Dank KI nicht ganz perfekt
- Ziel ist es, das Geld nachhaltig und sichtbar in die Infrastruktur des Kreises zu investieren und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einen spürbaren Mehrwert zu bieten.
- Das Sondervermögen bietet nun die einmalige Gelegenheit, hier einen echten Schritt nach vorn zu machen und vor allem nachhaltig Wohnraum für die Region zu schaffen“, erklärt Thorsten Stolz, Spitzenkandidat der SPD im Main-Kinzig-Kreis.
SPD stellt konkrete Vorschläge zur Verwendung des Sondervermögens vor – Fokus auf Wohnen, Pflege und Gesundheit.
Main-Kinzig (SPD/mz). Der Main-Kinzig-Kreis wird in den kommenden Jahren voraussichtlich 84 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten. Die SPD im Main-Kinzig-Kreis hat nun konkrete Vorschläge zur Verwendung dieser Mittel entwickelt. Ziel ist es, das Geld nachhaltig und sichtbar in die Infrastruktur des Kreises zu investieren und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einen spürbaren Mehrwert zu bieten.
Gegenfinanzierung von Investitionen im Haushalt ebenfalls ein Bestandteil
„Wir haben die 84 Millionen Euro aus dem Sondervermögen in drei zentrale Säulen der Kreispolitik unterteilt: Wohnen, Pflege und Gesundheit sowie die solide Gegenfinanzierung bereits veranschlagter Investitionen im Haushalt“, erklärt Andreas Hofmann, Vorsitzender der SPD im Main-Kinzig-Kreis. „Unser Ziel ist es, konkrete Projekte umzusetzen, die sowohl die Lebensqualität der Menschen im Kreis verbessern als auch die Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken.“
1. Wohnen – Erschaffen bezahlbaren Wohnraums
Ein Drittel der Mittel, also rund 28 Millionen Euro, sollen in den Aufbau einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft fließen. Diese soll den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum im Main-Kinzig-Kreis fördern. „Das Thema bezahlbares Wohnen ist seit Jahren eine der zentralen Anliegen der SPD. Und wir haben über den Kreis verschiedene Wohnbauprojekte, beispielsweise in Maintal, Bruchköbel, Erlensee, Rodenbach, Wächtersbach oder Schlüchtern gefördert. Der ganz große Wurf zur Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft ist bisher aber an begrenzten finanziellen Spielräumen des Main-Kinzig-Kreises gescheitert. Das Sondervermögen bietet nun die einmalige Gelegenheit, hier einen echten Schritt nach vorn zu machen und vor allem nachhaltig Wohnraum für die Region zu schaffen“, erklärt Thorsten Stolz, Spitzenkandidat der SPD im Main-Kinzig-Kreis. Der Landkreis will in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden Verantwortung übernehmen und auf diese Weise die regionale Wohnsituation nachhaltig verbessern.
2. Pflege und Gesundheit – Investitionen in die Zukunft
Weitere 28 Millionen Euro sollen in die Verbesserung der Pflegeinfrastruktur fließen. Hierbei ist insbesondere die Sanierung und Modernisierung der kreiseigenen Alten- und Pflegezentren vorgesehen. „Der Main-Kinzig-Kreis betreibt insgesamt 14 Pflegeeinrichtungen. Wir wollen diese gezielt modernisieren und auf die Bedarfe einer alternden Bevölkerung weiterentwickeln“, so Andreas Hofmann, Vorsitzender der SPD Main-Kinzig.
3. Gegenfinanzierung bestehender Investitionen – Stärkung der Haushaltsstruktur
Die dritte Säule sieht vor, die bereits geplanten Investitionen im Kreishaushalt mit den Mitteln aus dem Sondervermögen zu finanzieren, um so die Nettoneuverschuldung des Landkreises zu reduzieren. „Dies mag auf den ersten Blick nüchtern klingen, aber es ist entscheidend für die langfristige finanzielle Stabilität des Kreises und für die Realisierung der dringend benötigten Infrastrukturprojekte. Und diese stammen dann aus den zentralen Themen Bildung, Schule sowie Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“, erläutert Sibylle Hergert, stellv. Vorsitzende der SPD Main-Kinzig. Unabhängig vom Sondervermögen stehen alleine im Bereich der Schulen aktuell und in den nächsten Jahren 363 Millionen Euro zur Verfügung, die der Landkreis investieren will.
Förderung der heimischen Wirtschaft
Ein zentraler Bestandteil des Sondervermögens ist es, nicht nur die Infrastruktur zu verbessern, sondern auch die heimische Wirtschaft zu stärken. „Durch die gezielte Auftragsvergabe an lokale Unternehmen, insbesondere in der Bauwirtschaft, wollen wir einen direkten Nutzen für die regionale Wirtschaft schaffen“, erklärt Thorsten Stolz. Insbesondere die anstehenden Sanierungsmaßnahmen in den Alten- und Pflegezentren bieten hier enorme Potenziale für heimische Betriebe.
Aber auch der Wohnungsbau über eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft biete für die heimische Wirtschaft großes Potenzial. „Wir wollen die Möglichkeiten des künftig geänderten Vergaberechts vollumfänglich ausschöpfen, um durch gezielte Austragsvergaben aus dem Sondervermögen die Wertschöpfung hier im Kreis zu halten“, so Thorsten Stolz.
Hintergrund zum Sondervermögen
Das Sondervermögen des Bundes stellt insgesamt 4,7 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung. 50 Prozent dieser Mittel gehen an die kreisangehörigen Kommunen, die Landkreise und die kreisfreien Städte erhalten jeweils 25 Prozent. Der Main-Kinzig-Kreis wird davon voraussichtlich rund 84 Millionen Euro in den kommenden Jahren erhalten. In einer ersten Tranche werden rund 53 Millionen Euro für den Kreis bereitgestellt, die zweite Tranche ist für das Jahr 2029 geplant.
„Die Entscheidung zum Sondervermögen Infrastruktur war ein wichtiger Schritt in meiner letzten Legislaturperiode als Bundestagsabgeordneter. Es freut mich, dass die Mittel nun schnell und effektiv in den Kommunen ankommen“, betont Lennard Oehl, stellvertretender Vorsitzender der SPD im Main-Kinzig-Kreis und ehemaliger Bundestagsabgeordneter.
Pressekonferenz zur Vorstellung der Vorschläge
Die SPD im Main-Kinzig-Kreis wird ihre konkreten Ideen und Projekte zur Verwendung des Sondervermögens am Freitag, 27. Februar, in einer Pressekonferenz vorstellen. Die Veranstaltung findet um 10:30 Uhr in der Klosterberghalle (Raum Brüssel) Schloßstraße, 63505 Langenselbold statt.
Zum Bild, von links: Carsten Ullrich, Andreas Hofmann, Thorsten Stolz, Sibylle Hergert und Klaus Schejna – Spitzenteam der SPD Main-Kinzig macht konkreten Vorschlag zur Verwendung des Sondervermögens.

