WI betrachtet Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen als kritisch

WI betrachtet Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen als kritisch

Schnell zusammen gefasst – und Dank KI nicht ganz perfekt

  • Mitte August 2025 hat das in Hessen für die Hilfen zuständige Regierungspräsidium Kassel nun aber über 90000 Unternehmen aufgefordert, zu erklären, ob sie die Soforthilfen auch wirklich zu Recht bekommen hätten.
  • WI-Mitglied und Leiter der Kommission Politik und Verwaltung, Frank Cieslik, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsfachwirt in Hanau, gibt handwerkliche Mängel zu bedenken.

Expertenmeinungen zur kurzfristigen Rückmeldeaufforderung des Landes Hessen – WI-MMK kritisiert ausufernde Bürokratie in diesem Prozess

Gelnhausen / Main-Kinzig (WI/kcp). Ein neues Thema treibt den Mittelstand im Main-Kinzig-Kreis um: Es geht um kurzfristige Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen. Viele Unternehmer und Selbstständige erhielten zu Beginn der Pandemie unbürokratisch finanzielle Hilfen, die zwischen März und Juni 2020 ausgezahlt wurden. Damit sollten existenzbedrohende, finanzielle Engpässe durch die Corona-Pandemie abgefedert werden. Mitte August 2025 hat das in Hessen für die Hilfen zuständige Regierungspräsidium Kassel nun aber über 90000 Unternehmen aufgefordert, zu erklären, ob sie die Soforthilfen auch wirklich zu Recht bekommen hätten.

Wirtschaftsinitiative Mittelstand Main-Kinzig äußert sich differenziert zu den angekündigten Maßnahmen

Das Problem dabei: Die betroffenen Unternehmen sollten innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu dem Thema Stellung beziehen oder die Hilfen zurückzahlen. Das Verfahren gibt den Unternehmen darüber hinaus keine Möglichkeit, ihre individuelle Situation nachvollziehbar darzulegen“, sagt Kerstin Cieslik-Pfeifer, Geschäftsführerin der Wirtschaftsinitiative Mittelstand Main-Kinzig e.V. (WI-MMK). Sie ergänzt aus Sicht der Wirtschaftsinitiative: „Natürlich ist es richtig und wichtig, dass zu Unrecht geflossene Gelder wieder zurückgezahlt werden müssen. Alles andere wäre Wettbewerbsverzerrung. Hierfür muss jedoch eine Einzelfallprüfung möglich sein.“

Die Wirtschaftsinitiative hat bei Experten nachgefragt, wie Unternehmen mit der Rückmeldeaufforderung umgehen sollen und wie die Situation insgesamt einzuschätzen ist. Es ergibt sich ein differenziertes Meinungsbild.

Während die Mehrzahl der betroffenen Mittelständler über die kurzfristige Rückmeldefrist zurecht erbost ist, ist aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. „Das Verfahren schafft bei den betroffenen Betrieben erheblichen Frust und vermittelt den Eindruck, dass politische Zusagen wie ‚unbürokratisch und schnell‘ nicht eingehalten wurden. Hier wünsche ich mir eine deutliche Korrektur zugunsten der redlich handelnden Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn die Glaubwürdigkeit staatlicher Krisenmaßnahmen steht auf dem Spiel“, so Cieslik-Pfeifer.

Das Thema torpediert aus Sicht der WI-MMK auch den von der Politik so oft versprochenen Bürokratieabbau. Zu diesem haben sich bei der letzten Nachfrage der Wirtschaftsinitiative bei allen hessischen Landtagsfraktionen nach Verabschiedung des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung alle verpflichtet gesehen. „Das Gegenteil ist aber der Fall. Durch die Kurzfristigkeit der Rückforderung und den hoch-bürokratischen Prozess, wie betroffene Unternehmer Stellung beziehen sollen, werden viele Unternehmer schon wieder ausgebremst und es gibt keine Planungssicherheit.“

Bei den Rückzahlungen werden weder Unternehmerlohn noch private Fixkosten wie Krankenversicherung oder Steuerzahlungen berücksichtigt

WI-Mitglied und Leiter der Kommission Politik und Verwaltung, Frank Cieslik, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsfachwirt in Hanau, gibt handwerkliche Mängel zu bedenken: „Da ich mit Steuerberatern zusammenarbeite, kann ich bestätigen, dass das Verfahren intransparent ist. So gibt es sogar einen Fall, bei dem der Steuerberater aufgrund fehlender Serverkapazitäten nicht alle Unterlagen hochladen konnte, ganz klar ein treuwidriges Verhalten des Staates. Er muss dafür sorgen, dass die Kapazitäten ausreichen“, sagt er.

Er betont: „Viele Mandanten der Corona-Soforthilfe haben in gutem Glauben auf die staatlichen Zusagen vertraut und die Mittel entsprechend verwendet. Eine Rückforderung stellt für viele eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Solange keine bewusste Täuschung, falsche Angaben oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist eine Rückforderung rechtlich nicht immer zulässig. In solchen Fällen kann eine Rücknahme des Bewilligungsbescheids nach § 48 HVwVfG eingeschränkt sein – insbesondere wenn ein schützenswertes Vertrauen entstanden ist.“

Unklare Rechtslage und Wettbewerbsverzerrung

Frank Cieslik verweist zudem auf die aktuelle Rechtslage: „Die Rechtslage ist unklar, es kommt bei zentralen Fragen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an. Zu beachten ist allerdings, dass viele Corona-Soforthilfen unter dem Vorbehalt einer späteren Prüfung bewilligt wurden. Das stellt ein gewichtiges Argument für die Behörden dar, da es das Vertrauen der Empfänger einschränken kann. Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung rückblickend nicht vor, kann der Staat die Subvention grundsätzlich zurückfordern,“ so seine Einschätzung.

„Unsere Kommission Politik und Verwaltung wird sich bei diesem Thema weiter für unser Mitgliedsunternehmen einsetzen, um Klarheit zu schaffen. Wir stehen den betroffenen Mittelständlern im Main-Kinzig-Kreis mit Beratung und Aufklärung zur Seite“, so abschließend Kerstin Cieslik-Pfeifer.

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