„Neue Gutachten richtungsweisend für die Zukunft des Horsts“

„Neue Gutachten richtungsweisend für die Zukunft des Horsts“

Schnell zusammen gefasst – und Dank KI nicht ganz perfekt

  • „Ein weiteres Gutachten* zweier öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Ermittlung des Markt- und Verkehrswertes des Waldgebietes am Horstberg (Windvorranggebiet 2-304) schlüsselt detailliert die zu erwartenden produzierten Strommengen, die daraus resultierende Vergütung der Stromeinspeisung sowie die zu erwartende Umsatzpacht für den Grundeigentümer HessenForst auf.
  • Es entsteht der Eindruck, der Bürgermeister und die Stadt seien von ihrer klaren Haltung zur Unvereinbarkeit von Windkraft und Kur- und Heilwald am Horstberg abgerückt.

Bürgermeister Weisbecker: „Windpark am Horstberg beschert Bad Orb keinen Geldsegen in Millionenhöhe – das sind letztlich Fake News“.

Bad Orb (ALEA/red). In seiner jüngsten Pressemitteilung informiert die „ALEA-Team Unternehmenskommunikation“ über zwei Gutachten zum Thema Windkraft auf dem Horstberg sowie deren mögliche Auswirkungen auf Bad Orb. Der Redaktion liegt zwar diese Nachricht vor, nicht aber die Gutachten. Ferner gibt es kaum Aussagen dazu, wer genau oder welches Institut diese Gutachten erarbeitet hat. Wir bitten dies zu beachten. Die ALEA-Pressemitteilung nachfolgend im Wortlaut:

„Bad Orb steht vor einer wegweisenden Transformation: Vom traditionellen Heilbad zum Kurort der Zukunft. Im Zentrum steht der CURA SILVA Kur- und Heilwald Bad Orb am Horstberg, der die heilklimatischen Vorteile des Spessartwaldes systematisch für Gesundheitsförderung, Prävention und Therapie nutzbar macht“.

„Die Umsetzung des Kur- und Heilwalds wird jedoch durch den geplanten Bau eines Windparks durch den dänischen Investor Örsted gefährdet. Zwei kürzlich erstellte unabhängige Gutachten bringen nun neue Erkenntnisse, die eine Neubewertung der Situation erfordern: Eine umweltmedizinische fachliche Stellungnahme belegt die Unvereinbarkeit von Windkraft und Kurwald am Horstberg. Aus einem zweiten Gutachten zur Ermittlung des Markt- und Verkehrswertes des Waldgebietes am Horstberg geht hervor, dass die Stadt Bad Orb für mindestens zehn Jahre keinerlei Einnahmen aus dem Windpark zu erwarten hat.“

Gutachten I: „Windkraft und Kurwald unvereinbar

„Im Juni 2025 erschien der Artikel „Ausreichender Abstand könnte die Lösung sein“ (Mein Blättche Online). Es entsteht der Eindruck, der Bürgermeister und die Stadt seien von ihrer klaren Haltung zur Unvereinbarkeit von Windkraft und Kur- und Heilwald am Horstberg abgerückt. Bürgermeister Tobias Weisbecker betont, dass die Stadt und alle öffentlichen Gremien unverändert eine Vereinbarkeit am Standort Horstberg ausschließen – und stützt sich dabei auf eine umweltmedizinische fachliche Stellungnahme.“

„Das Gutachten* belegt die Unvereinbarkeit eines Windparks in unmittelbarer Nähe zu einem zertifizierten Kur- und Heilwald – Hauptgrund dafür ist die Lärmbelastung, die die medizinisch-therapeutische Nutzung ausschließt. Der empfohlene maximale Geräuschpegel liegt bei 35 dB(A) (entspricht leisem Flüstern oder dem Rascheln von Blättern) in Ruhezonen und bei höchstens 40 dB(A) (entspricht einem leisen Gespräch) in Aktivbereichen. Dauerhafte Störungen durch technische Anlagen – etwa durch Verkehrswege, industrielle Infrastruktur oder Windenergieanlagen – sind mit diesen Anforderungen nicht vereinbar.“

„Zur betreffenden Berichterstattung findet Bürgermeister Weisbecker deutliche Worte. „Was stimmt: Wir sind nicht generell gegen Windkraft. Ganz im Gegenteil – mit dem Hydro Park treiben wir die Energiewende mit progressiver Wasserstofftechnologie voran. Einen Kompromiss am Horstberg kann es aber nicht geben, das Gutachten belegt das. Und das ist nach wie vor die Position der Stadt Bad Orb und aller öffentlicher Gremien.““

„Kur- und Heilwälder dienen nicht allein der Naherholung – sie sind Bestandteil strukturierter Gesundheitsprogramme für vulnerable Gruppen wie chronisch Erkrankte, Rehabilitanden und ältere Menschen. Laut Gutachten erfüllen die Flächen am Horstberg die erforderlichen Kriterien für einen wissenschaftlich fundierten Kur- und Heilwald in vollem Umfang. Sie stellen somit eine medizinisch-ökologisch hochwertige Ressource dar, die für eine therapeutische Nutzung im Sinne der Gesundheitsprävention und -rehabilitation geeignet ist. Erst bei einem Abstand von 2.000 Metern sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Lärmemission die Grenzwerte übersteigt.“

Gutachten II: „Keine Einnahmen für Bad Orb bis 2040“

„Ein weiteres Gutachten* zweier öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Ermittlung des Markt- und Verkehrswertes des Waldgebietes am Horstberg (Windvorranggebiet 2-304) schlüsselt detailliert die zu erwartenden produzierten Strommengen, die daraus resultierende Vergütung der Stromeinspeisung sowie die zu erwartende Umsatzpacht für den Grundeigentümer HessenForst auf. Aus der Kalkulation des zu erwartenden Jahresumsatzes von ca. 12,3 Millionen Euro jährlich für den Windenergiekonzern Örsted ergibt sich nach Abzug der jährlichen Umsatzpacht von ca. 4,3 Millionen Euro, die an HessenForst fließt und angesichts des Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 78,8 Millionen Euro die Einschätzung der Sachverständigen, dass der gesamte Projektwert auf eine „schwarze Null“ hinausläuft. Daraus folgt, dass für die Stadt Bad Orb auf lange Sicht kaum oder keine Einnahmen durch Gewerbesteuer zu erwarten sind, weil für Örsted kein nennenswerter Gewinn aus dem Projekt am Horstberg absehbar ist.“

„Immer wieder wird das Argument angeführt, der Windpark am Horstberg beschere Bad Orb einen Geldsegen in Millionenhöhe. Das sind letztlich Fake News. Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass die Stadt auf viele Jahre keinerlei und nach zehn Jahren eventuell geringe Einnahmen zu erwarten hat. Das Gegenteil ist also der Fall: Der Windpark gefährdet unser Kur-Kapital und damit unsere wirtschaftliche Zukunft“, betont Bürgermeister Tobias Weisbecker.

Weisbecker weiter: „Obwohl die Faktenlage klar die Unvereinbarkeit zeigt: Wir sind nach wie vor bereit, uns mit Örsted an einen Tisch zu setzen und in einem gemeinsamen Gespräch zu erörtern, unter welchen Voraussetzungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.“

* Die fachlichen Stellungnahmen beauftragte die gemeinnützige ALEA PARK GmbH gemeinsam mit den Vorhabenträgern (Stadt Bad Orb, Bad Orb Kur GmbH)

Zum Bild: KI_Bild_Firefly_Frau _Windräder_im_Hintergrund