Versenden der Briefwahlunterlagen wird sich bis Anfang Februar verzögern, da die Stimmzettel erst dann beim Wahlamt vorliegen werden.
Biebergemünd (BBGMD/tr). Allen wahlberechtigten Personen der Gemeinde Biebergemünd geht bis spätestens zum 2. Februar die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl (am 23. Februar 2025) postalisch zu. Mit dieser kann ein Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Antrag auf Briefwahl kann auch über den aufgedruckten QR-Code online gestellt werden.
Des weiteren ist, vor Anfang Februar, eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail (wahlen@biebergemuend.de) oder postalisch möglich. Der Online-Wahlscheinantrag ist auf der Homepage der Gemeinde Biebergemünd (www.biebergemuend.de) ab Montag, 13. Januar freigeschaltet. Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen so früh wie möglich, da für die vorgezogene Bundestagswahl eine hohe Briefwahlbeteiligung erwartet wird.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen wird sich bis voraussichtlich Anfang Februar verzögern, da die erforderlichen Stimmzettel erst dann beim Wahlamt vorliegen werden. Der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel werden durch die verkürzten Fristen erst Ende Januar vorgenommen und liegt außerhalb des Wirkungsbereichs der Gemeinde Biebergemünd. Mit der Versendung der Briefwahlunterlagen oder das direkte Wählen per Briefwahl im Rathaus kann nach derzeitigem Kenntnisstand erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltermin begonnen werden.
Das Beantragen von Briefwahlunterlagen und die Möglichkeit der Stimmabgabe in den Räumlichkeiten des Rathauses sind während den Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.