Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025

23. Februar 2025: Die Gemeinde Biebergemünd ist in sechs allgemeine Wahlbezirke und drei Briefwahlbezirke eingeteilt.

Biebergemünd (BBGMD/tr). Voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Abwicklung der Wahl ist nur mit einer Vielzahl von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu stemmen. Die Gemeinde Biebergemünd ist in sechs allgemeine Wahlbezirke und drei Briefwahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlvorstand besteht aus neun Personen.

Auf diesem Weg sucht die Gemeinde Biebergemünd ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Mitwirkung bei der Bundestagswahl. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, u.a. für die Ausgabe der Stimmzettel, das Notieren der Stimmabgabevermerke und das Auszählen der Stimmen nach Wahlende um 18 Uhr.

Für den Einsatz als Wahlhelferin/Wahlhelfer zahlt die Gemeinde Biebergemünd ein „Erfrischungsgeld“ pro Person von 50,00 Euro im Wahlvorstand und 30,00 Euro im Briefwahlvorstand. Ein Sprecher der Verwaltung: „Durch die verkürzten Fristen einer vorgezogenen Bundestagswahl stehen wir dabei vor einer besonders großen Herausforderung und bitten um Unterstützung.“

Wahlhelferin/Wahlhelfer kann jede bei der Bundestagswahl wahlberechtigte Person werden. Wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, deutscher Staatsbürger ist und seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt, kann sich als Wahlhelferin/Wahlhelfer zur Verfügung stellen.

Auf der Homepage der Gemeinde Biebergemünd, www.biebergemuend.de (auf der Startseite rechts),können sich interessierte Personen online bewerben. Für weitere Fragen steht ihnen das Wahlamt der Gemeinde Biebergemünd, Frau Bretschneider oder Frau Hämel, per E-Mail (wahlen@biebergemuend.de) oder telefonisch unter 06050 9717-15 oder -21 zur Verfügung.

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