Motto: Frühzeitig Vorsorge treffen

Motto: Frühzeitig Vorsorge treffen

Frühzeitig Vorsorge treffen: Wenn ein Mensch nicht mehr selbst für sich entscheiden kann.

Wächtersbach / Main-Kinzig (MKK/fw). „Eigentlich wollte ich bereits vor Jahren Vorsorge treffen, bin aber irgendwie noch nicht dazu gekommen.“ Viele Menschen scheuen sich, frühzeitig in ihrem Leben eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung auszufüllen. Denn diese Papiere entfalten dann ihre Wirkung, wenn ein Mensch selbst nicht mehr in der Lage ist, alle Entscheidungen, die das eigene Leben angehen, selbstständig zu treffen. Das ist eine Situation, über die Viele nicht nachdenken möchten. Aber: „Niemand möchte in die Lage geraten, von anderen Menschen abhängig zu werden. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, damit das Umfeld, die Familie oder Freunde, im Ernstfall wichtige Anhaltspunkte haben, welche Regelung Betroffene für sich wünschen“, erklärt Simone Grecki-Runde, Demenzbeauftragte des Main-Kinzig-Kreises. Es sei immer gut, vorbereitet zu sein, auch über die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung bieten.

Betreuungsverein Main-Kinzig unterstützt Betroffene

Die Abteilung Leben im Alter im Amt für Soziale Förderung und Teilhabe des Main-Kinzig-Kreises hatte zu diesen Themenbereichen zu einem Informationsabend in Wächtersbach eingeladen, der mit fast 40 Teilnehmenden gut besucht war. Vorbereitet worden war die Veranstaltung von der Demenzbeauftragten des Kreises und der Seniorenbeauftragten der Stadt Wächtersbach.

Netzwerk für Demenz informierte über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

2021 wurde unter der Regie des Main-Kinzig-Kreises das „Netzwerk Allianz für Menschen mit Demenz Main Kinzig“ gegründet. Dieses bietet an verschiedenen Orten im Kreisgebiet regelmäßige Vortragsveranstaltungen mit Fachleuten zum Thema Demenz an. Anne Frauke Karnstedt vom Betreuungsverein Main-Kinzig, der ebenfalls Mitglied im Netzwerk ist, beantwortete viele Fragen, etwa darüber, wie eine Betreuung zu Stande kommt und in welchen Fällen diese erforderlich sein können. So kann zum Beispiel das Amtsgericht nach einer entsprechenden Prüfung einen Betreuenden einsetzen, der dann bei Krankheit oder nach Unfall eines Menschen dessen Rechtsgeschäfte weiterführt. Eine solche Betreuung kann auch ein Nachbar anregen, wenn festgestellt wird, dass eine Person selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, für sich zu sorgen, weil sie die Wohnung verwahrlosen lässt. Auch im Alter oder bei einer Demenz können gesetzlich bestellte Betreuer tägliche Aufgaben des Alltags erledigen und die betroffenen Menschen dadurch entlasten.

Entsprechende Formulare gibt es auf der Seite https://www.bmj.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html zum Herunterladen. Der Betreuungsverein Main-Kinzig hilft dabei, alle erforderlichen Angaben zu machen. Der Verein ist unter Telefon 06184 54715 erreichbar. Mehr Informationen finden sich auf der Homepage http://betreuungsverein-mk.de/themen/beratung-zu-betreuungsthemen/.

Zum Bild: Das Informationsangebot zu den Themen Patientenversorgung und Vorsorgevollmacht wurde von zahlreichen Menschen aus dem Main-Kinzig-Kreis genutzt.

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