Katzenschutzverordnung ab 25. Mai

Katzenschutzverordnung ab 25. Mai

Wild und frei war gestern: Kastration und Katzenschutz sind angesagt

Bad Orb (BO/hk). Eigentlich als Haustier Nummer eins in Deutschland leben rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch Städte und Gemeinden. Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Mit der Vermehrung steigt die Gefahr der Ausbreitung diverser Katzenkrankheiten

Noch immer lassen Katzenbesitzer ihre unkastrierten Tiere frei herumlaufen und nehmen damit in Kauf, dass sie sich ungehindert vermehren. Zur Bekämpfung hat Bad Orb daher seit dem 25. Mai eine Katzenschutzverordnung.

Diese gilt für alle Freigänger Katzen (Katzen denen Zugang ins Freie gewährt wird), ab dem fünften Lebensmonat.

Halter sind verpflichtet, ihre Freigänger-Katzen…

  • Kastrieren zu lassen
  •  Eine Kennzeichnung mittels Mikrochip vornehmen zu lassen
  •  in einer Haustier-Registerdatenbank (z. B Tasso oder Findefix) zu registrieren

Folgende Ausnahmen:

Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Die Katzenschutzverordnung ist abrufbar auf der Internetseite der Stadt Bad Orb unter

https://stadt-bad-orb.de/media/custom/3157_2496_1.PDF?1684497882

Share