Briefwahlfristen für die Bürgermeisterwahl

Briefwahlfristen für die Bürgermeisterwahl

Briefwahlunterlagen bis Freitag, 19. Mai, 13 Uhr, beim Einwohnermeldeamt beantragten

Gelnhausen (GN/ewe). Die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in Gelnhausen findet am Sonntag, 21. Mai, statt.  Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 19. Mai, 13 Uhr, beim Einwohnermeldeamt der Stadt Gelnhausen beantragt werden. Da die Verwaltung am Freitag, 19. Mai, geschlossen bleibt, ist es in dieser Zeit nicht möglich, Passangelegenheiten etc. im Einwohnermeldeamt zu erledigen. Nur das Wahlamt ist an diesem Tag von 8.30 bis 13 Uhr geöffnet. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ( www.gelnhausen.de ) kann nur noch bis 17. Mai 23:59 Uhr erfolgen. Es wird dringend geraten, Wahlunterlagen, die ab dem 16. Mai beantragt werden, persönlich im Wahlamt des Rathauses abzuholen.

Weiterhin ist es möglich, bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung Briefwahlunterlagen am Samstag, 20. Mai, von 10 bis 12 Uhr, sowie am Sonntag, 21. Mai, bis 15 Uhr zu erhalten. Das Wahlamt befindet im Rathaus, Obermarkt 7, Erdgeschoss, Zimmer 001 (Einwohnermeldeamt).

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 21. Mai, bis 18 Uhr im Rathaus, Obermarkt 7, in Gelnhausen abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Stadt Gelnhausen weist außerdem darauf hin, dass das Stadtteilbüro in Hailer ebenfalls am 19. Mai geschlossen ist. An diesem Tag ist ausschließlich das Wahlamt/Einwohnermeldeamt im Rathaus zu den oben genannten Zeiten erreichbar.

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