„KJC-Philosophie setzt sich durch“

„KJC-Philosophie setzt sich durch“

Weitreichende Umstellung zum 1. Januar 2023.

Main-Kinzig (KCA/tg). Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 1. Januar 2023 stellt die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005 dar. Der Gesetzgeber entwickelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter und passt diese flexibler sowohl auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, als auch auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden an. Hierbei ist u.a. das Ziel, Menschen sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren, um sie nachhaltig in Arbeit integrieren zu können.

Seit der Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte des Bürgergeld-Gesetzes im Juli 2022, beschäftigen sich die hessischen Kommunalen Jobcenter (KJC) intensiv damit, wie sie die Reform umsetzen. Einerseits bedarf es für die grundlegende Arbeitsweise und Haltung der KJC keines Umdenkens. Der Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der hessischen KJC. Andererseits müssen die KJC die Mitarbeitenden schnell auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen. Im Hintergrund gilt es, zahlreiche technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

Kommunale Finanzierung unzureichend

Das Bürgergeld bindet erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Denn die Prognosen deuten auf eine signifikante Steigerung der Fallzahlen hin. Zur Umsetzung benötigen die KJC entsprechend mehr Personal. Bislang verwehrt der Bund die dafür notwendigen Mittel. Im Gegenteil, es stehen für das Jahr 2023 bislang sogar Kürzungen bevor. Die Kommunalen Spitzenverbände lassen auf Bundesebene in dieser Frage jedoch nicht locker.

Umsetzung des Bürgergeldes im Main-Kinzig-Kreis

Gregor Hartsuiker ist als Vorstand im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) des Main-Kinzig-Kreises federführend verantwortlich für die Umstellung auf das Bürgergeld. Seine klare Botschaft: „Zum Jahreswechsel wird jeder Leistungsbeziehende bei uns selbstverständlich den erhöhten Regelsatz erhalten – es ist nicht erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.“ Das KCA habe sich seit dem Sommer intensiv mit der Reform befasst und informiere seine Mitarbeitenden engmaschig auf unterschiedlichen Kanälen – beispielsweise per Kurz-Videos, Web-Konferenzen oder mit Hilfe von FAQs. „Neben den leistungsrechtlichen Aspekten haben wir gründlich erörtert, inwiefern die angepasste Philosophie, das dem Gesetz zugrundeliegende Menschenbild, für uns tatsächlich eine Veränderung darstellt“, so Hartsuiker. „Für uns ist das aber keine Neuerung, sondern bestätigt den Kurs, den wir bereits seit vielen Jahren verfolgen – nachhaltige Beratung auf Augenhöhe“, ist Hartsuiker überzeugt. Es sei ihm wichtig, diesen Umstand zu betonen, um auch den Mitarbeitenden zu signalisieren, dass deren bisheriger Ansatz nun nicht einfach über Nacht verworfen werde.

Aktueller Überblick

Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen. Sie liegt bei einer Quote von 3,3 Prozent. Das entspricht im Dezember 2022 exakt 7.674 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 25.010 Personen. Es gelang dem Jobcenter im Dezember 286 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 611. Im gleichen Zeitfenster nahmen 723 Klient*innen des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarktnahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

Damit der Start des Bürgergeld-Gesetzes ab dem 1. Januar 2023 gelingt, vernetzen sich die hessischen KJC mit allen regionalen und überregionalen Akteuren und Partnern. Am Ende entscheiden die Mitarbeitenden der KJC mit ihrem Engagement und ihrer Motivation wesentlich über den Erfolg dieser weiteren gesamtgesellschaftlichen Herausforderung.

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