Kein Feuerwerk in der Altstadt und bei Kirchen und Altersheimen

Kein Feuerwerk in der Altstadt und bei Kirchen und Altersheimen

Stadtverwaltung erinnert an Verbot von Pyrotechnik an sensiblen Stellen

Bad Orb (BOhk). Die Stadt Bad Orb macht darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Bad Orber Altstadt aufgrund gesetzlicher Regelung verboten ist. Zum Schutz der Altstädte hat der Bundesgesetzgeber das entsprechende Gesetz, § 23 der 1. Sprengstoffverordnung, verschärft. Wörtlich heißt es dort:

„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“

Aus diesem Grund gilt das gesetzliche Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der gesamten Bad Orber Altstadt. Der Bereich Altstadt wird begrenzt vom Burgring, der Ludwig-Schmank-Straße, Würzburger Straße und Frankfurter Straße umgeben.

Pyrotechnische Erzeugnisse dürfen dem Verbraucher im Jahr 2022 nur in dem Zeitraum von Mittwoch, 28. Dezember, bis Samstag, 31. Dezember, feilgeboten und überlassen werden.

Die Verwendung (Aufbewahrung und Abbrennen) pyrotechnischer Erzeugnisse der Klasse II ist nur Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr und auch nur am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 gestattet.

Vielen bereitet das Knallen, Leuchten der Raketen als auch der Geruch von Schwarzpulver enorme Freude. Diese Freude wird leider jedes Jahr durch zahlreiche Unfälle getrübt.

Ein staatlich geprüfter Feuerwerker hat für den Umgang folgende Tipps veröffentlicht:

  • Böller beim Anzünden niemals in der Hand halten
  • Böller nicht werfen und schon gar nicht in Richtung von Personen.
  • Für Raketen eine geeignete Abschussrampe benutzen. Eine leere Flasche ist zu unstabil, deshalb sollte diese zusätzlich in einem Kasten stehen.
  • Versager ca. zehn Minuten liegen lassen und sich diesen auch nicht nähern. Danach einsammeln, ca. zwei Tage in Wasser legen und dann über Sondermüll entsorgen.
  • Feuerwerkskörper sachgerecht bis zur Verwendung lagern. Es ist ratsam nur so viele Böller oder Raketen zu kaufen, die auch tatsächlich an diesem Silvester /Neujahr angezündet werden können. Wer Reste das Jahr über aufbewahren will, sollte auf eine trockene Lagerung – nicht gerade im Heizungskeller – achten.
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