Webinar: Neue Regeln im Versandhandel

Webinar: Neue Regeln im Versandhandel

Main-Kinzig (IHK/ak). Verpackungen sind kein Müll. Sie schützen Lebensmittel, Technik und zum Beispiel Arzneimittel. Verpackungen sind vielfach sehr komplex aufgebaut und in Deutschland gefertigt. Damit diese hochwertigen Verpackungen noch besser recycelt werden können, gilt seit dem 1. Juli eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten in Deutschland. Die Novelle des Verpackungsgesetzes duldet keine Ausnahmen mehr: Verpackte Ware darf hierzulande nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist. Dementsprechend sieht das Gesetz zahlreiche neue Pflichten für Hersteller, Händler, Gastronomen, Industriebetriebe und andere Vertreiber vor.

Kostenfreies Webinar gibt betroffenen Unternehmen mehr Sicherheit im Umgang mit dem neuen Gesetz

Auch Sachverständige und duale Systeme sowie weitere Einrichtungen sind betroffen. In erster Linie richtet sich die Novelle aber an die Inverkehrbringer verpackter Waren. Der Internet-Handel wird damit stärker in die Pflicht genommen, denn elektronische Marktplätze wie Amazon haben eigene, direkte Prüfpflichten: Sie müssen kontrollieren, dass ihre Händler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Die Novelle soll nicht zuletzt dazu beitragen, dass neue, umweltfreundlichere Verpackungsarten entwickelt werden.

Ein kostenfreies Webinar der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern gibt allen betroffenen Unternehmen mehr Sicherheit im Umgang mit dem neuen Gesetz. Der digitale Vortrag läuft am Donnerstag, 8. September, von 9.30 bis 10.45 Uhr. Der Referent ist ein Mitarbeiter der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ mit Sitz in Osnabrück. Anmeldungen sind online möglich über die IHK-Veranstaltungsdatenbank sowie unter E-Mail verpackG@ihk-hu.de.

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