Ukrainehilfe: Übergang in Sozialsysteme vollzogen

Ukrainehilfe: Übergang in Sozialsysteme vollzogen

Main-Kinzig (MKK/Fw). Für die Kreisverwaltung ist es ein markantes Ereignis. Für die Menschen, um die es geht, ist es bestenfalls nur eine Formalie: Die Unterstützung der rund 4.000 Vertriebenen aus der Ukraine, die sich im Main-Kinzig-Kreis gemeldet beziehungsweise registriert haben, steht zum 1. Juni auf anderen gesetzlichen Grundlagen. Damit sind für die Sicherstellung des Lebensunterhalts nun das Kommunale Center für Arbeit (KCA) sowie das Amt für soziale Förderung und Teilhabe (Sozialamt) zuständig. „Nach den ersten Rückmeldungen aus den zuständigen Stellen am Mittwoch können wir erst einmal zufrieden sein. Dennoch müssen wir unsere Informationsarbeit fortsetzen, damit wirklich alle Menschen aus der Ukraine erfahren, was sie auch selbst für einen reibungslosen Austausch mit den Behörden wissen müssen“, erklärte Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler.

Für die Sicherstellung des Lebensunterhalts der 4.000 Menschen sind nun KCA und Sozialamt zuständig

Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, auch alle Formalia, zum Beispiel im Bereich der Vermietungen, umzustellen oder anzupassen. Da ist sicherlich noch nicht alles so, wie wir es uns wünschen würden. Aber die letzten Tage der Vorarbeit, seitdem das Gesetz dann auch verabschiedet war, haben sich für die Menschen gelohnt. Wir sind ganz wesentliche Schritte weiter“, so Simmler.

KCA-Beratungsteams schon seit 1. Juni on tour

Der Main-Kinzig-Kreis hat sich auf den Stichtag so vorbereitet, dass der Übergang mit so wenig Bürokratie und so wenig Aufwand wie möglich für die Betroffenen gelingt. Allerdings setzen das Asylbewerberleistungsgesetz, der bisherige Rechtskreis, und das Sozialgesetzbuch unterschiedliche Datengrundlagen voraus. Seit Mittwoch ist auf den Internetseiten des Main-Kinzig-Kreises und des Kommunalen Centers für Arbeit ein Online-Formular zu finden, das bei der Ergänzung der Daten benutzerfreundlich hilft. Dieses Formulare kann in der Landessprache ausgefüllt werden, auch mit kyrillischen Buchstaben. Die Formulare sind so programmiert, dass sie ohne größere Übersetzungsleistung bearbeitet werden können. 

All das wissen die Menschen aus der Ukraine schon, die sich seit ihrer Ankunft in den vergangenen Wochen und Monaten gemeldet und registriert haben. Sie sind im Mai direkt angeschrieben worden und kennen dadurch die wesentlichen Hintergründe dafür, warum sie noch weitere personenbezogene Daten übermitteln müssen. Die Basisdaten, die bei der Ausländerbehörde bereits hinterlegt waren, wurden im April und Mai bereits transferiert und müssen in der Regel nicht neu erhoben werden. Ohnehin ist es so, dass für die weiteren Geldleistungen, ob nun über das KCA (SGB II) oder das Amt für soziale Förderung und Teilhabe (SGB XII), keine extra Vorsprache bei den Kreisbehörden notwendig ist.

Wir haben auf diese Weise ohne jede Verzögerung direkt zum Stichtag weit mehr als der Hälfte der Menschen die Leistungen gewähren und überweisen können, die ihnen zusteht. Das waren die Menschen, die sich schon frühzeitig um ein deutsches Bankkonto bemüht haben. Alle anderen bitten wir dringend: Eröffnen Sie ein eigenes Konto, wählen Sie eine Krankenversicherung aus und teilen Sie unseren Kollegen das direkt mit. Das ist die beste Basis für eine verlässliche, unkomplizierte Unterstützung“, sagte Simmler. Aber auch wenn das noch einige Tage dauere, „unversorgt bleibt niemand“: „Wir haben auch hier Lösungen gefunden, um die Menschen durchgängig zu versorgen.“

Da die Mehrzahl der im Main-Kinzig-Kreis lebenden Vertriebenen unter dem Rentenalter liegt, hat das KCA das Gros der zu betreuenden Menschen übernommen. Das KCA unterstützt die Menschen, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu orientieren und vermittelt, wo immer möglich, Betroffene in eine Beschäftigung: Direkt am Mittwoch haben die ersten Beratungsteams größere Unterkünfte besucht, um neben der Aufklärung über die gesetzlichen Änderungen auch mit dem Schwerpunkt der Vermittlung in Arbeit zu beginnen. Mit dem Wechsel bei den Zuständigkeiten für die Sicherstellung des Lebensunterhalts erhält der Aspekt der Jobvermittlung also noch mehr Gewicht.

Dort, wo die Menschen wohnen, sollen sie auf kurzen Wegen auch Beratung und Hilfe erhalten. Auch in den Kommunen wird das KCA daher in Kürze sowohl Gruppeninformationen als auch Einzelgespräche anbieten. In diesem Rahmen findet ein erstes „Erkennen“ von beruflichen und individuellen Fähigkeiten, Wünschen, Vorstellungen und Interessen statt, die möglicherweise direkt zu einer gemeldeten offenen Stelle passen könnten. Das KCA konzipiert aktuell gemeinsam mit der Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (AQA) konkrete Orientierungsangebote und Fortbildungen speziell für ukrainische Flüchtlinge.

Grundsätzlich haben ukrainische Geflüchtete uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können ohne besondere Voraussetzungen oder spezielle Erlaubnis eine Ausbildung beginnen und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ergreifen. Viele Geflüchtete haben von dieser Möglichkeit in den vergangenen Wochen schon eigenständig Gebrauch gemacht.

„So erkennen wir in den nächsten Tagen gut, wo es eventuell noch etwas nachzujustieren gibt.“

Susanne Simmler betont, trotz der ersten positiven Bilanz, dass es „in der nächsten Zeit möglicherweise noch an einigen Stellen ruckeln könnte“. Das sei ihrer Erfahrung nach vor allem deshalb nicht zu vermeiden, weil die Spanne zwischen Verabschiedung der finalen Gesetzesfassung und der Umsetzung ab 1. Juni gerade mal elf Tage lagen. „Das ist für all die Verästelungen in der Ukrainehilfe, von den Verwaltungen bis zu den ehrenamtlichen Helferkreisen, von den Notunterkünften bis zur privat vermieteten Wohnung, eine extrem kurze Zeit, um wirklich alle zu erreichen und alle auf die Änderungen vorzubereiten“, so Simmler. „Wir nehmen die Rückmeldungen und Erkenntnisse aus dem KCA und im Sozialamt auf und besprechen sie direkt auf Arbeitsebene und im Verwaltungsstab. So erkennen wir in den nächsten Tagen gut, wo es eventuell noch etwas nachzujustieren gibt.

Das Online-Formular für ukrainische Geflüchtete für Hilfen bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts ist auf den Internetseiten des Main-Kinzig-Kreises (www.mkk.de, Ukrainehilfe MKK) sowie des Kommunalen Centers für Arbeit (www.kca-mkk.de) zu finden. Der direkte Link lautet: https://antragsservice.digital/de/forms/kca-registration.

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