Viel Aufwand für möglichst nahtlosen Übergang

Viel Aufwand für möglichst nahtlosen Übergang

Main-Kinzig (MKK/fw). Rechtskreiswechsel: Das ist die Überschrift für das, was sich in gut einer Woche für die Menschen aus der Ukraine vollzieht. Zum 1. Juni ändert sich bundesweit die formale Zuständigkeit in der Betreuung und Unterstützung der ukrainischen Vertriebenen. Bisher haben sie ihre Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Koordinierungsstelle Ukrainehilfe MKK mit allen Themen der Betreuung und Versorgung ist im Kreis bei der zuständigen Ausländerbehörde angesiedelt. Ab dem 1. Juni sind das Kommunale Center für Arbeit und das Amt für soziale Förderung und Teilhabe (Sozialamt) auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs für viele dieser Aufgaben zuständig. Die Vorbereitungen laufen seit einigen Wochen – auch wenn die genauen Ausführungen des Gesetzes erst am Freitag (20.5.) im Bundesrat beschlossen wurden.

Ukrainehilfe MKK: Rechtskreiswechsel zum 1. Juni steht an

Der Main-Kinzig-Kreis trifft Vorkehrungen vor allem mit dem Ziel, dass der Übergang mit dem geringstmöglichen Aufwand und der größtmöglichen Klarheit für die Menschen vonstatten geht“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler, zuständige Sozialdezernentin. „Ganz ohne ergänzende Angaben wird es aber nicht gehen. Dafür sind die Änderungen der Rechtsgrundlagen einfach zu umfangreich. Wir setzen als Landkreis auf digitale Lösungen, wo es geht, um es den Menschen aus der Ukraine so einfach wie möglich zu machen.“

Im Main-Kinzig-Kreis geht man davon aus, dass etwa 3.000 sogenannte Bedarfsgemeinschaften alleine im Bereich des KCA neu aufgenommen und betreut werden müssen. Für die zuständigen Stellen in der Verwaltung und im KCA bedeutet dies einen großen organisatorischen und personellen Mehraufwand. Für die ukrainischen Vertriebenen soll hingegen so wenig Aufwand wie möglich damit verbunden sein.

Ukrainische Vertriebene werden direkt informiert

Zum Aufwand, der die Geflüchteten betrifft, gehört beispielsweise, dass sie sich ein deutsches Bankkonto und den Versicherungsschutz bei einer deutschen Krankenversicherung zulegen sollen. Die Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch ist nur so unkompliziert möglich

Auf diese und die wesentlichen weiteren Änderungen weist der Main-Kinzig-Kreis die Menschen aus der Ukraine gezielt hin: Sie alle, die im Main-Kinzig-Kreis gemeldet sind oder die aus der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen dem Main-Kinzig-Kreis zugeteilt worden sind, haben bereits Post erhalten oder werden in Kürze die Informationen erhalten.

KCA und Sozialamt dann zuständig

In dem Schreiben an die Ukrainerinnen und Ukrainer geht es gerade auch darum, die Hintergründe des Rechtskreiswechsels verständlich zu machen. Und nicht nur die Menschen aus der Ukraine werden sich die Frage stellen, warum sie sich ab dem 1. Juni dann an teils unterschiedliche Behörden wenden müssen. Dabei gilt für die weit überwiegende Zahl der Betroffenen die Faustformel: Wer das deutsche Rentenalter noch nicht erreicht hat, gelangt in die Zuständigkeit des Kommunalen Centers für Arbeit (SGB II). Für diejenigen, die dieses Alter erreicht haben, ist das Amt für soziale Förderung und Teilhabe zuständig (SGB XII).

Diese beiden formal getrennten Pfade wirken sich wiederum darauf aus, welche Angaben die Menschen zusätzlich machen müssen und für welche Voraussetzungen sie selbst zu sorgen haben. Beispiel: Sofern das Kommunale Center für Arbeit für eine Person zuständig ist, muss diese sich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, damit sie von einer vollständigen medizinischen Versorgung ohne finanzielle Risiken profitieren kann – die Wahl der Krankenkasse ist dabei völlig frei; auf Wunsch händigt das KCA-Jobcenter Listen mit möglichen Krankenkassen aus. Ist für die Person aber das Amt für soziale Förderung und Teilhabe zuständig, wird sie automatisch bei einer Krankenkasse angemeldet.

Wer sich nach dem 1. Juni beim Main-Kinzig-Kreis registriert, ist schon direkt im entsprechenden Rechtskreis drin. Für all jene, die sich in den vergangenen Wochen registriert haben, läuft die Leistungsgewährung normal weiter. Innerhalb einer Übergangszeit müssen sie jedoch die nötigen Zusatzangaben machen und die weiteren Formalitäten erledigt haben. Sie werden automatisch durch den Main-Kinzig-Kreis kontaktiert und in den richtigen Rechtskreis eingeordnet. Was individuell noch erforderlich ist, steht in den direkten Anschreiben.

Wo es gesetzlich bereits Klarheit gibt, werden im Main-Kinzig-Forum schon seit Tagen Fakten geschaffen. Für den Kraftakt von Datenübertragung, -abgleich und -vervollständigung hat das „Team Ukraine“ des KCA im Mai bereits mehrere Büroräume in der Kernverwaltung bezogen, um fokussiert und mit kurzen Abstimmungswegen alle zu betreuenden Fälle anzulegen. Weit mehr als die Hälfte der Rechtskreiswechsel sind bereits fertig vorbereitet. Und es gibt zusätzliche personelle Unterstützung für die nächsten Schritte, von der Dateneingabe bis zur weiteren Betreuung der Vertriebenen: Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler, zugleich KCA-Verwaltungsratsvorsitzende, sowie KCA-Vorstandsvorsitzende Beate Langhammer haben gemeinsam mit den Personalräten des Kreises und des KCA hausintern bereits Maßnahmen zur kurzfristigen Unterstützung der zuständigen Stellen eingeleitet. Mittelfristig wird der Personalbestand des KCA aber ausgebaut werden müssen.

Trotz der intensiven Vorbereitung rechnet der Main-Kinzig-Kreis damit, dass es in den Tagen rund um den Rechtskreiswechsel zu zahlreichen Fragen kommen wird. Diese sollen über eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse beantwortet werden, zudem wird die Website der Ukrainehilfe MKK (auf www.mkk.de) ständig aktualisiert, auf der in vier Sprachen alles Wissenswerte für ukrainische Geflüchtete und die sie Unterstützenden veröffentlicht wird. „Wir müssen dennoch davon ausgehen, gerade angesichts der Dimension dieser Umorganisation im Hintergrund, die noch dazu seitens des Gesetzgebers mit heißer Nadel gestrickt wird, dass es in der ersten Juni-Hälfte hier und da noch ruckeln könnte. Unsere Kolleginnen und Kollegen bereiten zwar alles so vor, damit die aus der Ukraine Geflüchteten alle Fragen und Anliegen möglichst bald beantwortet bekommen, aber die schiere Masse und die noch an vielen Stellen fehlenden Grundlagen machen das nicht gerade einfach“, so Simmler.

Landrat Thorsten Stolz weist in dem Zusammenhang auf die Dimension der Aufgabe hin. „Wir haben es innerhalb weniger Wochen geschafft, mehr Menschen unterzubringen, zu versorgen und schon größtenteils fertig zu registrieren als im gesamten Jahr 2016, zu Zeiten des Kriegs in Syrien. Haupt- und Ehrenamt leisten hier seit Ende Februar gemeinsam großartige Arbeit“, so Stolz. Natürlich lasse es sich angesichts der Zahl von über 4.000 Vertriebenen nicht vermeiden, dass es auch in den vergangenen Wochen und Monaten mal hier und da geklemmt habe oder seitens des Main-Kinzig-Kreises keine abschließenden Antworten gegeben werden konnten. „Aber im Großen und Ganzen haben wir in dieser Zeit die guten Grundlagen legen können, um nun den Rechtskreiswechsel anzugehen, wohlwissend, dass wir hier ebenfalls noch werden nachjustieren müssen, je nach Bedarf und Themenlagen.“

Mit dem Wechsel bei den Zuständigkeiten erhält der Aspekt der Jobvermittlung noch mehr Gewicht. Das Kommunale Center für Arbeit wird mit mobilen Beratungsteams in den Gemeinschaftsunterkünften für ukrainische Geflüchtete präsent sein und auch vor Ort in den Kommunen sowohl Gruppeninformationen als auch Einzelgespräche anbieten. In diesem Rahmen findet auch ein erstes „Erkennen“ von beruflichen und individuellen Fähigkeiten, Wünschen, Vorstellungen und Interessen statt, die möglicherweise direkt zu einer gemeldeten offenen Stelle passen könnten. Das KCA konzipiert aktuell gemeinsam mit Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (AQA) zudem konkrete Orientierungsangebote und Fortbildungen speziell für ukrainische Flüchtlinge.

Grundsätzlich haben ukrainische Geflüchtete uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können ohne besondere Voraussetzungen oder spezielle Erlaubnis eine Ausbildung beginnen und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ergreifen. „Es ist heute schon so, dass viele Geflüchtete eine Arbeitsstelle im Main-Kinzig-Kreis gefunden haben oder nach Jobangeboten suchen. Das ist toll zu sehen und wird weiter unterstützt“, berichtet Susanne Simmler.

Das KCA-Jobcenter berät und vermittelt geeignete Stellen aus der Region. Unternehmen, die offene Stellen gezielt mit ukrainischen Geflüchteten besetzen können, können sich direkt an Erika Kollmann wenden, per Mail über AMIP-Ukraine@kca-mkk.de und per Telefon unter 06051 974141910.

Für die Vertriebenen aus der Ukraine steht zudem eine Vielzahl an zusätzlichen, spezialisierten Hilfsangeboten zur Verfügung, die das Kommunale Center für Arbeit und das Amt für soziale Förderung und Teilhabe koordinieren. Diese Angebote umfassen beispielsweise Traumatherapie, Suchtberatung, Beratung zur Kinderbetreuung, Pflegeberatung und einiges mehr.

Share