„Verfassungsgemäß, einfach, verständlich und gerecht“

„Verfassungsgemäß, einfach, verständlich und gerecht“

Bad Orb (CDU/mk). Anlässlich einer Informationsveranstaltung des Landtagsabgeordneten Michael Reul (CDU) und der Stadt Bad Orb stellte Peter Mandler, Referatsleiter im hessischen Finanzministerium, in der Bad Orber König-Ludwig I.-Stiftung die anstehende Neuordnung der Grundsteuer in Hessen vor.

Erste Informationsveranstaltung zur Neuordnung der Grundsteuer in Bad Orb

Bereits zu Beginn der gut besuchten Veranstaltung stellten Bürgermeister Tobias Weisbecker (CDU) und Stadtverordnetenvorsteher Michael Heim (FWG) im Rahmen ihrer Grußworte die Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger heraus.

Reul: „Unsere Maxime gilt: Verfassungsgemäß, einfach, verständlich und gerecht“

Peter Mandler führte anschließend aus, dass die Grundlage der Erhebung Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert werden muss. Auch in Hessen führt dies zu der Aufgabe des bisher aufwändigen und jetzt verfassungswidrigen Verfahrens mit der Ermittlung des Verkehrswertes der zu besteuernden Grundstücke. Das hessische Modell setzt künftig, wie Mandler weiter ausführte, stattdessen auf ein vereinfachtes Verfahren bei der Ermittlung der Steuer-Bemessungsgrundlage. Dabei wird etwa in Zukunft im Rahmen des neuen hessischen Modells bei einem Einfamilienhaus die Wohnfläche sowie die Grundstücksfläche zur Berechnung herangezogen und somit ein vereinfachtes, verständliches sowie gerechtes Verfahren gewählt. 

„Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgelegt, ein neues Grundsteuermodell zu erarbeiten, da die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die aus dem Jahr 1964 stammen, verfassungswidrig sind. Wir haben uns als Koalition im Hessischen Landtag dazu entschieden, ein eigenes und vor allen Dingen einfaches, verständliches und gerechtes Verfahren zu entwickeln, dass den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts standhält. Das Modell der Bundesregierung ist für Hessen nicht praktikabel, da dies zu komplex, wenig verständlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Erhebung der Steuer nachvollziehen können und nicht mit der Ermittlung und Auskunft über zahlreiche Parameter belastet werden. Die Maxime gilt: Die Grundsteuer muss verfassungsgemäß, verständlich, einfach und gerecht sein.

Das bedeutet, dass in Hessen künftig ausschließlich die Grundstücksfläche und die Wohnfläche Grundlage der Berechnung sein werden. Die Kommunen sind verpflichtet, die Bemessungsgrundlage mit einem Hebesatz, den sie wie bisher auch weiter berechnen, zu multiplizieren und damit die Grundsteuerhöhe festzulegen. 

Es liegt letztlich an der Kommune, wie hoch die Steuer sein wird und ob es in den Städten und Gemeinden im Vergleich zu heute zu Steuermehreinnahmen oder zu Steuermindereinnahmen kommen wird. 

Das Ziel der Landesregierung ist, dass die Neuordnung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 aufkommensneutral vollzogen wird. Sie wird daher den Kommunen im Jahr 2024 die jeweiligen Grundsteuersätze öffentlich vorschlagen, die so berechnet sind, dass die Kommunen weder Mehr-, noch Mindereinnahmen nach der Neuordnung bei der Grundsteuer erzielen. Damit wird zudem eine größtmögliche Transparenz sichergestellt. 

Die Grundsteuer ist die wesentliche Einnahmequelle der hessischen Kommunen. Sie betrifft nahezu alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum und Grundstücken ebenso, wie Mieterinnen und Mieter. Insofern freue ich mich, dass unsere Informationsveranstaltung sehr gut besucht war. Weitere Informationsveranstaltungen werden in den nächsten Monaten sicherlich stattfinden. Darüber hinaus informiert das hessische Finanzministerium umfassend über die die Neuordnung der Grundsteuer, zum Beispiel auf der Internetseite www.grundsteuer.hessen.de“, so Landtagsabgeordneter Michael Reul. 

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