Vorbereitungen auf Rechtskreiswechsel laufen

Vorbereitungen auf Rechtskreiswechsel laufen

Main-Kinzig (MKK/fw). Ab dem 1. Juni treten für die Betreuung und Unterstützung von ukrainischen Vertriebenen einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Die Menschen aus der Ukraine erhalten dann nicht mehr Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch. Was für die Verwaltungen im Hintergrund einen großen organisatorischen und personellen Aufwand bedeutet, soll für die Vertriebenen, um die es geht, mit dem „geringstmöglichen Aufwand und der größtmöglichen Sicherheit“ einhergehen, wie Sozialdezernentin Susanne Simmler deutlich macht.

Vertriebene aus der Ukraine erhalten ab Juni Unterstützung nach Sozialgesetzbuch

„Wir wollen einfache und pragmatisch gestaltete Übergänge und wir wollen dabei so weit es geht Bürokratie für die Geflüchteten vermeiden. Wir müssen aber die teilweise anderen gesetzlichen Vorgaben beachten. Wo wir auf kommunaler Ebene Ermessensspielräume haben, werden wir diese im Sinne der Menschen aus der Ukraine auch nutzen. Das bereiten die verschiedenen Ämter und das Kommunale Center für Arbeit derzeit gemeinsam vor.

Umstellung soll für Betroffene mit „geringstmöglichem Aufwand“ einhergehen

Seit Ende April laufen die Vorbereitungen auf Arbeitsebene und im Verwaltungsstab. Während derzeit in den Ausländerbehörden und im Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration die Leistungen koordiniert werden – von der Registrierung über die Themen der Unterbringung und der Arbeitsaufnahme bis hin zur Beratung am Infotelefon – gehen zum 1. Juni eine Reihe von Zuständigkeiten an das Kommunale Center für Arbeit über.

Wir bleiben als Main-Kinzig-Kreis für die Unterbringung und Versorgung der Menschen grundsätzlich weiter zuständig, daran ändert sich nichts, ebenso wenig an der Verlässlichkeit von Schutz und Hilfe, die wir bieten“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler. „Es wird daher die besondere Herausforderung sein, die tatsächliche formale Veränderung zu erklären und die Menschen nicht zu verunsichern. Wo es geht, wollen wir den Vertriebenen daher auch einen Teil der Arbeit abnehmen, pragmatische Übernahmeregelungen schaffen und Übergangsfristen voll ausnutzen.“ Die Vorbereitungen auf den Rechtskreiswechsel würden jedoch noch einmal erschwert dadurch, dass auf der Ebene des Gesetzgebers eine Reihe von Fragen noch nicht final beantwortet seien. So wird das Land Hessen erst am 19. Mai weitere Details zum Rechtskreiswechsel vorstellen.

Für den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Sozialgesetzbuch, also der Sozialhilfe oder „Hartz IV“, muss der Main-Kinzig-Kreis bei den Vertriebenen aus der Ukraine zusätzliche persönliche Angaben erheben. Bislang lief die Registrierung online über die Internetseite des Main-Kinzig-Kreises ab (www.mkk.de, unter „Ukrainehilfe MKK“), für die Zusatzangaben oder die komplett neue und vollständige Dateneingabe soll es ebenfalls und an gleicher Stelle Onlineformulare geben. Sobald die rechtlichen Fragen alle geklärt sind, werden  diese online gestellt, eingebettet in Zusatzinfos und ein individuelles Auskunftsangebot. 

Der Rechtskreiswechsel wird die Bereiche tangieren, die für die Menschen aus der Ukraine zentral sind: die Unterbringung, das Thema Arbeit, die Sozialleistungen. Ich finde es aber wichtig zu betonen, dass erstens die Hilfe und Unterstützung in all diesen Feldern ohne Unterbrechung verlässlich weitergeht und dass zweitens das, was für die Einzelnen zu tun ist, sich in einem gut verständlichen und abarbeitbaren Rahmen bewegt“, erklärt Susanne Simmler. 

Über die einzelnen Schritte wird der Kreisausschuss in den nächsten Tagen und verbleibenden Wochen die politischen Gremien, die Kommunen sowie private Unterstützungskreise ebenfalls informieren. Auf lokaler Ebene wiederum erarbeiten der Kreis und das KCA einfache Verfahren. Schon für mehr als die Hälfte der Menschen, die ab dem 1. Juni Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen („Hartz IV“), sind die personenbezogenen Daten in das System des neuen Rechtskreises überführt. Wo im Einzelnen die Städte und Gemeinden bei den weiteren Verfahren unterstützen können, wird in den kommenden Tagen gemeinsam besprochen werden.

Auf der Ebene der Landkreise macht sich der Main-Kinzig-Kreis dafür stark, die Übergangsfrist – derzeit bis 31. August – noch weiter auszuweiten. Teils seien die Datensätze noch unvollständig, teils seien noch Modalitäten auf Bundes- und Landesebene zu klären. „Unsere Kolleginnen und Kollegen des KCA und der Ausländerbehörde befassen sich mit diesem Rechtskreiswechsel täglich, sie sind auch am Wochenende an dieser Aufgabe dran. Was wir vorbereiten können, wird bis zum 1. Juni erledigt sein, aber nicht alles haben wir als kommunale Ebene in der Hand. Ich appelliere also an die Gesetzgeber, möglichst klar und eindeutig im Sinne der Menschen zu handeln“, kündigt Susanne Simmler an. „Wir gehen auch davon aus, dass sich aus dem laufenden Prozess heraus neue Fragen ergeben werden und es auch individuell viele Detailfragen geben wird. Auch dort werden wir weiterhin all unsere Informationskanäle und unsere Möglichkeiten ausnutzen, diese Fragen dann schnellstens zu klären.

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