Land Hessen unterstützt Gasthäuser in ländlichen Regionen mit Sonderprogramm

Land Hessen unterstützt Gasthäuser in ländlichen Regionen mit Sonderprogramm

Main-Kinzig / Wiesbaden (CDU/ewi). Gerade in ländlichen Regionen sind Gaststätten seit jeher Orte der Begegnung und fester Bestandteil des Dorflebens. Doch bereits vor der Corona-Pandemie haben immer mehr alteingesessene Gasthäuser den Betrieb eingestellt; in den vergangenen Monaten hat sich die Situation verschärft. Um dieser Entwicklung Paroli zu bieten, hat die Hessische Landesregierung ein Gaststätten-Sonderprogramm aufgelegt und stellt dafür in den kommenden drei Jahren rund zehn Millionen Euro zur Verfügung. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad informiert, können aktuell noch bis Mittwoch, 11. Mai, sowie dann wieder von Mittwoch, 17. August, bis Mittwoch, 12. Oktober, neue Förderanträge über das Portal der WIBank gestellt werden.

Landtagsabgeordneter Max Schad informiert über zwei neue Förderrunden

Gefördert werden u.a. Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen, Planungskosten für Architekten und Ingenieure, aber auch neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. für Catering oder den Wareneinkauf). Antragsberechtig sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) sowie Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes, sofern sie im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren umfasst. Voraussetzung für eine Förderung ist zudem u.a., dass die Gaststätte innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014 bis 2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern liegt. Eine Übersicht der Orte im Main-Kinzig-Kreis, die hierfür in Frage kommen, findet sich auf der Homepage der WIBank. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro; die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.

Nach den harten Monaten des Lockdowns kehrt nun nach und nach wieder Leben in die heimische Gastronomie ein. Das Gaststätten-Sonderprogramm soll dafür sorgen, dass auch Betriebe im ländlichen Raum mit neuem Schwung aus der Krise herauskommen“, betont Max Schad. Weitere Informationen sind online unter www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten erhältlich. Fragen werden per E-Mail an SoproGastro@wibank.de sowie unter Telefon 06441 4479-1210 beantwortet.

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