FDP: Kreistags-Resolution zu den sogenannten Spaziergängen „Wir zeigen Gesicht“ wiederholt Fehler der Kreisspitze

FDP: Kreistags-Resolution zu den sogenannten Spaziergängen „Wir zeigen Gesicht“ wiederholt Fehler der Kreisspitze

Main-Kinzig (FDP/hs). Die FDP-Fraktion hat der Kreisspitze um Landrat Thorsten Stolz im Rahmen der von der AfD beantragten Aktuellen Stunde im Kreistag bestätigt, dass Zweifel an deren Haltung bezüglich des grundgesetzlich garantierten Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsrechts nicht angebracht sind.

Dem Text, der im Januar von Landrat Stolz, der ersten Kreisbeigeordneten Simmler und Kreisbeigeordneten Ottmann initiierten „Erklärung WIR zeigen Gesicht für Offenheit, Respekt und Solidarität“, der sich gegen die auch im MKK stattfindenden „Spaziergänge“ wendet, konstatieren die Freien Demokraten jedoch so erhebliche Schwächen, dass sie die von SPD, CDU, Grünen und Linken verabschiedete wortgleiche Kreistags-Resolution nicht mittragen können.

Es ist Tatsache, dass sich im Netz regelmäßig Belege dafür finden lassen, dass es einem bestimmten Teilnehmerkreis unter den Spaziergängern nicht darum geht, einfach die eigene kritische Meinung zu Corona-Maßnahmen kundzutun. Vielmehr sind dort Provokation und Verhöhnung des Staates sowie der Politik genauso Programm, wie Hass, Hetze, eine rohe Gesinnung und ein Bestreiten jeglicher wissenschaftlicher Fakten“, erklärt die Fraktionsvorsitzende der FDP im Kreistag, Anke Pfeil.

Das Bedürfnis der Kreisspitze, mit der Erklärung für Offenheit, Respekt und Solidarität auf einen objektiv bestehenden Missstand hinzuweisen, ist daher nachvollziehbar und berechtigt gewesen. Anke Pfeil hat sich der Erklärung angeschlossen, weil sie der Essenz des Inhalts im Grundsatz hat zustimmen können.

Die Erklärung hat sich allerdings nur sehr einseitig mit den Motiven der Teilnehmer an den Spaziergängen befasst“, führt Pfeil weiter aus. „Mit keinem Wort hat die Erklärung Verständnis für die Sorgen, Nöte und berechtigten Interessen all der Menschen zum Ausdruck gebracht, die sich in friedlicher Absicht an den Spaziergängen beteiligen, weil sie keine andere Möglichkeit sehen, auf sich aufmerksam zu machen oder das Gefühl haben, anders kein Gehör zu finden.“

Bei den nicht spontanen Spaziergängen unter freiem Himmel handelt es sich ganz klar um nicht angemeldete Versammlungen. Selbstverständlich unterliegen diese den Einschränkungen durch das Versammlungsgesetz ganz gleich, welche Motive die Teilnehmer im Einzelfall für ihre Teilnahme haben. Dennoch wäre es aus Sicht der Kreisspitze klug gewesen, in der Erklärung je nach Motivlage, differenzierende Worte für die „Spaziergänger“ zu finden.

Die Kritik an den Versammlungen zugleich mit einer Solidaritätsbekundung zu verknüpfen, hat bei Teilen der Bevölkerung zudem möglicherweise den Eindruck erweckt, man spricht den Menschen das Recht auf Solidarität mit von Corona betroffenen Personen oder denjenigen, die dazu beitragen, die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen zu überwinden, alleine deshalb ab, weil sie nicht generell mit allen Maßnahmen einverstanden sind und das Bedürfnis haben, dies auch zu äußern. Auch dies ist unglücklich, da es unnötig weitere Gräben aufwirft.

„Dies halten wir für einen Fehler, den man zum Wohle der gesamten Gesellschaft … besser vermieden hätte“

Heute hat der Kreistag mit den Stimmen der Grünen, SPD, CDU und Linken den an ganz offensichtlichen Schwächen leidenden Erklärungstext wortgleich dennoch als Resolution verabschiedet. Dies zeigt, dass man an den Stellen nicht dazu gelernt hat, an denen Kritik am Inhalt der ursprünglichen Erklärung nachvollziehbar ist. Dies halten wir für einen Fehler, den man zum Wohle der gesamten Gesellschaft, die doch die Sehnsucht nach Normalität und damit vielmehr vereint, als sie trennt, besser vermieden hätte,“ bedauern Pfeil und ihre Fraktionskollegen.

Share