Reul: „Ärztliche Tätigkeit wird im ländlichen Raum attraktiver“

Reul: „Ärztliche Tätigkeit wird im ländlichen Raum attraktiver“

Wiesbaden / Main-Kinzig (CDU/mk). Anlässlich seiner jüngsten Sitzungswoche verabschiedete der Hessische Landtag das Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen. Wie CDU-Landtagsabgeordneter Michael Reul mitteilt, werden ab dem Wintersemester 2022/2023 an allen drei medizinischen Universitäten in Hessen, also in Frankfurt am Main, in Gießen und in Marburg zwei Vorabquoten anlässlich des beginnenden Medizinstudiums eingeführt.

Hessische Landarztquote ist Gesetz

Kern des Gesetzes ist die Erhebung einer Quote für Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und die vertragliche Vereinbarung mit den Studierenden, nach erfolgreichem Studium mindestens zehn Jahre lang in medizinisch unterversorgten Gebieten zu arbeiten. Angesprochen werden sollen insbesondere Allgemeinmediziner, Internisten und Kinder- und Jugendärzte.

Neben dem Studium sollen weitere Maßnahmen, wie etwa spezielle Praktika in Praxen des Ländlichen Raums, etabliert werden. Die Studenten werden zudem mit zugesagten, nahtlosen Übergängen vom Studium ins Berufsleben sowie mit Stipendien motiviert, sich zunächst für eine berufliche Tätigkeit als Mediziner im Ländlichen Raum zu entscheiden.

Mit diesem Modell machen wir die anspruchsvolle aber durchaus sehr interessante ärztliche Tätigkeit für Medizinstudentinnen und Medizinstudenten in den Dörfern und kleineren Städten Hessens attraktiver. Zudem ist die hessische Landarztquote insgesamt eine wichtige und probate Maßnahme, die dazu beiträgt, die ärztliche Versorgung für die Menschen und damit nicht zuletzt die Lebensstrukturen im Ländlichen Raum zu sichern“, so Landtagsabgeordneter Michael Reul.

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