2G im Einzelhandel und Maskenpflicht in Innenstädten aufgehoben

2G im Einzelhandel und Maskenpflicht in Innenstädten aufgehoben

Wiesbaden / Main-Kinzig (red). Lockerungen der aktuell geltenden Corona-Regeln und -Einschränkungen sind für morgen / Montag vorgesehen. Die Landesregierung hat folgende neuen Maßnahmen beschlossen:

  • Die 2G-Vorschrift im Einzelhandel wird aufgehoben. Damit entfallen die Eingangskontrollen vor den Geschäften. Im Gegenzug wird die Maskenpflicht im Einzelhandel (auch in Supermärkten) verschärft. Alle Kunden im Alter ab 16 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen, „medizinische“ Masken sind nicht ausreichend. Für Jüngere reicht hingegen auch die medizinische Maske.
  • Mehr Zuschauer sind bei Großveranstaltungen erlaubt. Für Veranstaltungen im Innenbereich dürfen maximal 30 Prozent der vorhandenen Plätze belegt werden. Im Höchstfall sind 4.000 Personen zugelassen. Grundsätzlich gilt bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Menschen sowie in Kinos, im Restaurant und beim Hallensport 2G-Plus. Und das unabhängig von der Inzidenz. Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich einen negativen Schnelltest.
  • Die Hotspot-Regelung wird aufgehoben. Die Maskenpflicht in den Innenstädten und auf belebten Plätzen entfällt.
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