„Arbeitgeber-Schnellinformationen“: Kompakt, flexibel und aktuell

„Arbeitgeber-Schnellinformationen“: Kompakt, flexibel und aktuell

Main-Kinzig / Gelnhausen (kca/tg). Wie ist die Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderung geregelt? Wann greift die Ausbildungsplatzförderung für Jugendliche, die ihre erste Ausbildung abgebrochen haben? Unter welchen Voraussetzungen fließen Übernahmeprämien? Solche und ähnliche Fragen treiben viele Arbeitgeber um. „Die Vielzahl an Förderungen, Subventionen und Zuschüssen, von denen Unternehmen und Bewerber*innen profitieren können, sind selbst für Profis aus der Arbeitsverwaltung nicht immer leicht zu überblicken“, räumt Beate Langhammer ein. Die Vorstandsvorsitzende des Kommunalen Centers für Arbeit hat aus diesem Grund mit ihren KCA-Arbeitsmarkt-Expert*innen die „Arbeitgeber-Schnellinformationen“ in neuem Format entwickelt, um hier Abhilfe zu schaffen.

KCA legt übersichtliche, modular anpassbare Sammlung von 18 einzelnen Arbeitgeber-Schnellinformationen auf

Kompakt, flexibel und aktuell ist der Dreiklang, von dem wir uns bei der Konzeption haben lenken lassen“, so Langhammer. Nicht jede Information sei für jedes Unternehmen relevant. Manche Förderprogramme seien zeitlich befristet, die entsprechenden Angaben irgendwann veraltet. „Aus diesen Gründen bot es sich nicht an, ein geschlossenes Druckwerk zu produzieren.“ Stattdessen habe das KCA eine übersichtliche, modular anpassbare Sammlung von bislang 18 einzelnen Arbeitgeber-Schnellinformationen aufgelegt. „Ganz nach Wunsch und Bedarf des jeweiligen Unternehmens konfektionieren wir dann eine individuelle Mappe, in der sich nur die Informationen finden, die für den Adressaten von Belang sind“, erklärt Langhammer. Selbstverständlich seien alle Dateien auch einzeln online auf der Webseite des KCA-Jobcenters verfügbar. Man beabsichtige die Sammlung kontinuierlich zu aktualisieren und zu erweitern. „Wir beschränken uns ganz bewusst nicht nur auf unseren eigenen Verantwortungsbereich im Sozialgesetzbuch II, sondern decken auch Themen aus anderen Rechtskreisen ab.“

„Dieses neue Format unterstreicht unseren Anspruch als Dienstleister für die Unternehmen in der Region“, verdeutlicht Susanne Simmler, Erste Kreisbeigeordnete und Vorsitzende des KCA-Verwaltungsrates. „Mit den Schnellinformationen bieten wir Arbeitgeber*innen einen zusätzlichen praktischen Service.“ Zum Selbstverständnis des Kommunalen Jobcenters zähle es ebenfalls, dass Informationen nicht einfach anonym und unverbindlich erfolgten, sondern grundsätzlich von einem persönlichen Ansprechpartner, der bei Fragen und Anmerkungen jederzeit zur Verfügung stehe.

Aktueller Überblick

Die Zahl der Arbeitslosen nach dem SGB II ist im Vergleich zum Vormonat leicht gestiegen. Sie liegt bei einer Quote von 2,9 Prozent. Das entspricht im Januar 2022 exakt 6.759 Arbeitslosen im MKK. Die Anzahl der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II betrug in diesem Zeitraum 23.546 Personen. Es gelang dem Jobcenter im Januar 249 Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zahl der Neuanträge lag bei 446. Im gleichen Zeitfenster nahmen 753 Klient*innen des KCA-Jobcenters an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teil. Die Bandbreite dieser Maßnahmen ist sehr weit und reicht von niedrigschwelligen Angeboten bis hin zu arbeitsmarktnahen Qualifizierungen. Zusätzliche Informationen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

Zum Bild: Mitarbeitende des Kommunalen Centers für Arbeit mit den neuen Arbeitgeber-Schnellinformationen.

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