Verwaltungsgericht Frankfurt kippt 2G-Regel für Hanauer Modehaus

Verwaltungsgericht Frankfurt kippt 2G-Regel für Hanauer Modehaus

Main-Kinzig (MKK/jkm).Der Main-Kinzig-Kreis nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Hessischen Corona-Schutzverordnung zur Kenntnis und wird die weiteren Konsequenzen aufmerksam verfolgen“. Hintergrund des Verfahrens ist ein Antrag des in Hanau ansässigen Modehauses Müller-Ditschler, den Zugang zu den Geschäftsräumen „ohne die Einhaltung der sogenannten 2G-Regel“ zu ermöglichen. Dieser Forderung hat das Gericht am Montag, 31. Januar, zugestimmt.

Stadt Hanau und Landkreis vom Urteil „wenig überrascht“

In den Ausführungen zu der Entscheidung setzt sich das Verwaltungsgericht eingehend mit den Regelungen in der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen auseinander. Der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau hatten die dort verfügten Bestimmungen in ihrem Zuständigkeitsbereich „verantwortlich umgesetzt“ und sind daher nur mittelbar von der Entscheidung betroffen. Von der aktuellen Entscheidung aus Frankfurt zeigen sich Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Oberbürgermeister Claus Kaminsky zudem „nur wenig überrascht“, nachdem es in den vergangenen Wochen in Niedersachsen, im Saarland, in Baden-Württemberg und Bayern vergleichbare Gerichtsurteile gegeben hatte.

Das Frankfurter Gericht zitiert in seiner Begründung auch in weiten Teilen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der am 19. Januar die 2G-Regel im Freistaat flächendeckend gekippt hatte. Nach Auffassung der dortigen Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesen Anspruch hatte die bayerische Verordnung offenbar nicht erfüllt. Ähnlich wurde jetzt auch die hessische Corona-Schutzverordnung bewertet.

Einzelfallentscheidung betrifft „nur das Modehaus Müller-Ditschler“

Anders als in Bayern, wo die Regelung damit grundsätzlich außer Kraft gesetzt wurde, handelt es sich aber bei dem Frankfurter Urteil um eine Einzelfallentscheidung, die nur das Modehaus Müller-Ditschler betrifft. „Es liegt nun vorrangig in der Hand der Juristen der Landesregierung, die Verordnung entsprechend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen„, sagt die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler.

Nach den Worten von Oberbürgermeister Claus Kaminsky ist es gut, dass mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun auch für die hessische Corona-Schutzverordnung eine richterliche Bewertung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund formulieren die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis die klare Erwartung in Richtung der Hessischen Landesregierung, dass hier möglichst schnell eine juristische Klärung herbeigeführt werden muss. Sowohl die kommunalen Ordnungsbehörden und als auch der Groß- und Einzelhandel brauchen in dem komplexen und kräftezehrenden Umgang mit der Corona-Pandemie verlässliche Rahmenbedingungen.

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