Neu: Förderung bei Auftragsvergabe seit 1. 1. 2021

Neu: Förderung bei Auftragsvergabe seit 1. 1. 2021

Biebergemünd (rf). Klimaschutz, Ausbau und die Förderung regenerativer Energien – diese Ziele stehen in Biebergemünd ganz oben auf der Tagesordnung. Daher hat der Biebergemünder Gemeindevorstand in seiner jüngsten Sitzung die Richtlinien zur Förderung von Photovoltaikanlagen geändert. Wichtig für alle privaten Immobilienbesitzer: der Zeitpunkt der Antragstellung wurde ausgeweitet. Ab sofort bewilligt die Gemeinde auch Fördermittel für Anlagen, die bereits seit dem 1. Januar 2021 erstellt bzw. inzwischen fertiggestellt wurden (bisher galt als Stichdatum der 23.06.21).

Richtlinien zur Förderung von Photovoltaikanlagen geändert

Die Förderung bezieht sich auf private Bestands- und Neubauten, PV-Dach- und Fassadenanlagen sowie kompakte Anlagen, sogenannte „Balkonanlagen“. Dabei werden PV-Anlagen an und auf Gebäuden mit 150,00 € /pro kWp Leistung (maximal bis zu 3.000 €) gefördert, bei Kompaktanlagen ist eine Förderung in Höhe von bis zu zehn Prozent der Anschaffungskosten möglich.

Für Bürgermeister Matthias Schmitt ist dies ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung: „Wir wollen den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet ausbauen und private Immobilienbesitzer noch besser dabei unterstützen, konkrete Maßnahmen für klimafreundliche Energie umzusetzen. Um das große Ziel zu erreichen – Klimaneutralität möglichst bald – müssen private Investitionen in dieser Richtung auch belohnt werden. Allerdings weise ich darauf hin, dass die Bezuschussung vorerst bis zum 31.12.2023 begrenzt ist.“

Die aktualisierten Förderrichtlinien sind in vollem Umfang auf der Webseite der Gemeinde Biebergemünd abrufbar (www.biebergemuend.de). Weitere Auskünfte erteilt der Leiter des Bau- und Liegenschaftsamtes der Gemeindeverwaltung, Andreas Schelling: Tel. 06050 9717-29.

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