3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht in Entsorgungseinrichtungen

3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht in Entsorgungseinrichtungen

Gelnhausen (GN/ewe). Das Team für Steuern und Abfall der Stadt Gelnhausen weist daraufhin, dass für alle Besucher des

  • Wertstoffhofes der Stadt Gelnhausen
  • Abfallwirtschaftszentrum des Main-Kinzig-Kreises (Deponie Hailer)
  • Mobile Schadstoffsammlung

ab sofort die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet gilt.

Folgende Dokumente werden als Nachweis des 3G-Status akzeptiert:

  • Geimpft: Als Nachweis der vollständigen Impfung gilt das Impfzertifikat oder der Nachweis durch eine entsprechende App, zum Beispiel CovPass oder Corona-Warn-App.
  • Genesen: Als Nachweis gilt ein Zertifikat der hausärztlichen Praxis oder die Absonderungsverfügung der Gemeinde. Die Infektion muss mindestens 28 Tage und darf maximal drei Monate zurückliegen.
  • Getestet: Als Nachweis gilt ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Schnelltest-Ergebnis durch ein anerkanntes Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden). Selbsttests werden nicht anerkannt. Es besteht keine Möglichkeit, vor Ort einen Test durchzuführen.

Der entsprechende Nachweis muss beim Betreten auf Verlangen vorgelegt werden. Es findet keine Datenspeicherung statt. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht, ebenso wie das Einhalten der Abstände von mindestens 1,5 Metern.

Auf dem Gelände der Kompostierungsanlage in Gründau-Lieblos gelten diese neuen Regeln derzeit nicht. Dort gelten bislang lediglich Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Für ergänzende Fragen steht das Team der Abfallwirtschaft unter der E-Mail Adresse steueramt@gelnhausen.de oder den Telefonnummern 06051 830-144 oder -148 zur Verfügung.

Aufgrund der derzeitigen Personalsituation kann es zu längeren Bearbeitungszeiten bei Anfragen kommen.

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