3G-Empfehlung für Besucher*innen der Stadtverwaltung

3G-Empfehlung für Besucher*innen der Stadtverwaltung

Bad Orb (BO/hk). Für die Mitarbeitenden der Stadt Bad Orb ist es längst Normalität: Nur geimpft, genesen oder getestet dürfen sie an ihren Arbeitsplatz – um ihr Umfeld und die zahlreichen Besucherinnen und Besucher zu schützen. Doch auch die Mitarbeitenden verdienen Schutz. Aus Sorge über die täglich steigenden Infektionszahlen insbesondere in Zusammenhang mit der neuen Omikron-Variante des Corona-Virus hat Bürgermeister Roland Weiß über die bestehenden Schutzmaßnahmen hinaus nun eine 3G-Empfehlung für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung ausgesprochen.

Bad Orb schützt sich – und seine Mitarbeitenden

Wir bitten Sie, Ihren persönlichen Termin im Bad Orber Rathaus geimpft, genesen oder negativ getestet (Testnachweis nicht älter als 24 Stunden) wahrzunehmen. Je mehr Menschen mitmachen, desto besser können wir Sie, andere Wartende und unsere Mitarbeitenden vor Ansteckungen schützen. Das Personal der Stadt Bad Orb geht seit einiger Zeit mit gutem Beispiel voran – hier ist der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis Pflicht. Ob Umzug oder neuer Personalausweis, die Ausgabe von Windelsäcken oder der Verkauf von Parkvignetten – die Bürger*innen können sich auf die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung verlassen“, so Bürgermeister Weiß.

Bürgermeister Roland Weiß appelliert an Solidarität

Er appelliert: „Es liegt mir am Herzen, auch das städtische Personal und seine Familien so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Der 3G-Nachweis bringt hier zusätzliche Sicherheit, noch immer gibt es Leistungen und besondere Situationen, die den persönlichen Kontakt erfordern, Homeoffice ist in der Praxis der Verwaltung nicht an jeder Stelle und nicht für jeden Mitarbeitenden möglich. Wer sich bei seinem Rathausbesuch zusätzlich zu den schon geltenden Regeln an die 3G-Empfehlung hält, zeigt damit, dass ihr oder ihm auch die Gesundheit der Mitarbeiter*innen nicht egal ist. Unsere Mitarbeitenden tun alles, um Sie bei Ihrem Behördenbesuch zu schützen. Nur wenn wir aufeinander aufpassen, kommen wir gut durch die Pandemie. Daher hoffen wir auf Ihre Mithilfe. Geimpft, genesen oder getestet – machen Sie mit!“

Bei Symptomen, die auf Covid hinweisen, gilt Besuchsverbot

Die 3G-Empfehlung für den persönlichen Besuch der städtischen Einrichtungen ergänzt die bisherigen Verhaltensregeln. Diese sehen zum Schutz der Gesundheit und zur Verkürzung von Wartezeiten in der Stadtverwaltung eine Terminpflicht vor. Während des Aufenthalts gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und es ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Bei Symptomen, die auf eine Covid-Erkrankung hinweisen, gilt ein Besuchsverbot.

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