Stolz: Wir stehen uneingeschränkt hinter unseren Kliniken

Stolz: Wir stehen uneingeschränkt hinter unseren Kliniken

Main-Kinzig (MKK/fw). Der Main-Kinzig-Kreis gleicht das voraussichtliche Defizit der Main-Kinzig-Kliniken für das Jahr 2021 in Höhe von 7,9 Millionen Euro aus. Wie Landrat Thorsten Stolz berichtet, habe der Kreisausschuss bereits im Dezember entsprechende Beschlüsse gefasst. „Das ist ein klares Signal des Landkreises an die Kliniken, an die über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich an die Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet: Wir stehen als Träger gerade in dieser schwierigen Zeit uneingeschränkt hinter unseren kreiseigenen Kliniken“, so der Landrat. Dieser betont in seiner Funktion als Finanzdezernent auch, dass dies für den Main-Kinzig-Kreis einen enormen finanziellen Kraftakt bedeutet und sich Grundlegendes in der Krankenhausfinanzierung ändern muss. Bereits unterjährig hatten die Main-Kinzig-Kliniken durch den Träger Main-Kinzig-Kreis einen Zuschuss in Höhe von drei Millionen Euro erhalten, jetzt wurden weitere 4,9 Millionen Euro beschlossen, um das Defizit der Kliniken auszugleichen.

Kreis bringt Finanzhilfe auf den Weg

Landrat Thorsten Stolz dankt der Mitarbeiterschaft der Main-Kinzig-Kliniken, „auch stellvertretend für alle Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern im Kreisgebiet“, für die Arbeit in den zurückliegenden Monaten. „Wir können uns als Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreises sehr glücklich schätzen, derart engagierte und auf der Höhe der Zeit befindliche Kliniken zu haben. Und dahinter steht die Leistung vieler hundert Frauen und Männer, die vor und während dieser Pandemiezeit Herausragendes leisten“, so Landrat Stolz, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Main-Kinzig-Kliniken.

Gerade die Pandemie habe aber auch die Schwächen der Finanzierung deutscher Krankenhäuser gezeigt. Die Vorhaltekosten bestimmter Leistungen, ganz gleich ob sie erbracht worden sind oder nicht, seien schon in der Vor-Corona-Zeit höher gewesen als die Ausgleichszahlung. „Dieser Fehler im System hat sich in den vergangenen Monaten noch mal viel deutlicher gezeigt, weil in den Krankenhäusern seit Februar 2020 praktisch nicht mehr im Normalmodus gearbeitet wird. Um es platt zu sagen: Was verpflichtend vorgehalten wurde, wurde noch seltener abgerufen. Aber die Kosten waren und sind nun mal da“, so Stolz, der eine bundeseinheitliche Verbesserung der Krankenhausfinanzierung fordert.

Landrat sieht zu geringe Finanzausstattung durch den Bund und das Land Hessen

Am Beispiel der Main-Kinzig-Kliniken macht Stolz deutlich, wie sich das finanziell auswirkt. Das vergangene Geschäftsjahr sei für die Main-Kinzig-Kliniken stark von der Corona-Pandemie und einem daraus folgenden Rückgang der stationären und ambulanten Patienten geprägt gewesen. „Das hat erneut erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation gehabt. Ein Krankenhaus erhält pro Patientin oder Patient eine Vergütung, mit der etwa 85 Prozent der Kosten in der personellen Vorhaltung und der Infrastruktur zu finanzieren sind. Im Jahr 2020 hat der Rettungsschirm des Bundes die Vorhalteaufwendungen der Klinik noch gedeckt. Für das vergangene Jahr gibt es stattdessen den Ganzjahresausgleich, der die Basisfinanzierung absenkt. Ein ganz wesentlicher Teil des Jahresfehlbetrags von 7,9 Millionen Euro geht alleine bei den Main-Kinzig-Kliniken auf diese zu geringe Finanzausstattung durch den Bund und das Land Hessen zurück“, so Landrat Stolz.

Für die Main-Kinzig-Kliniken, 100-prozentige Tochter des Kreises, glich der Landkreis die laufenden und unvermeidlichen Kosten aus. Zuletzt sicherte der Kreisausschuss im Dezember eine Hilfstranche über 4,9 Millionen Euro zu. „Wir stehen zu unseren Kliniken. Aber das strukturelle Problem besteht fort und muss schleunigst behoben werden“, fordert Stolz. „Es ist schon paradox, dass die gesamtgesellschaftliche Bedeutung eines starken Gesundheitssystems mit starken Kliniken wohl nie klarer vor Augen stand in einer Zeit, in der die Kliniken landauf, landab finanziell so massiv unter Druck stehen wie lange nicht.“ Zumindest die Vorhaltekosten müssten auch für 2022 wieder vollumfänglich mit Hilfen seitens des Bundes und des Landes gedeckt werden.

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