Weiß fragt: Will die CDU aus dem Förderprogramm aussteigen?

Weiß fragt: Will die CDU aus dem Förderprogramm aussteigen?

Bad Orb (rw). Für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Bad Orb liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor, der sich auf die Überprüfung durchgängiger, aufeinander abgestimmter Baumaßnahmen im Rahmen des Projektes Lebendige Zentren „Kernbereich Bad Orb“ bezieht. „Was will die CDU Fraktion mit diesen Antrag bezweck? Oder soll das zum Ausstieg aus dem Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ führen um die Wahlversprechen im Bürgermeisterwahlkampf einzulösen“, so Weiß.

„Bad Orb im Herzen – die Zukunft im Blick!“

Der Bürgermeister berichtet in jeder der Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen Sachstand zum Förderprogramm in seinem Bericht. Dies kann im Protokoll der Stadtverordnetenversammlung und in der örtlichen Presse nachgelesen werden. „Darin enthalten ist auch der aktuelle Sachstand, welche planerischen und gestalterischen Maßnahmen anstehen und beauftragt wurden“, meint Weiß.

Der Umbau des Salinenplatzes ist in vollem Gange. Für die Neugestaltung des Marktplatzes ist der Auftrag an das Planungsbüro vergeben. In weiteren Schritten soll die Hauptstraße vom Untertor bis zum Salinenplatz erneuert werden. Alle Baulose werden separat und unabhängig von einander ausgeschrieben und vergeben. Weiß: „Man muss immer die finanzielle Situation der Stadt im Auge behalten. Wir bekommen für alle Maßnahmen zwar einen Zuschuss in Höhe von zwei Drittel der Kosten, aber ein Drittel müssen wir selbst finanzieren.“

Eine wesentliche Grundlage für alle Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb des Fördergebietes „Kernbereich Bad Orb“ ist zum einen das im Jahr 2019 unter breiter Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Politik erstellte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das u.a. den kompletten Altstadtbereich der Kurstadt Bad Orbs umfasst. Zudem wurden im Jahr 2020 ein Verkehrs- und Parkraumkonzept, ein Rad- und Fußwegekonzept sowie ein Konzept zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für das gesamte Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ erstellt. Diese drei Konzepte bilden ebenfalls die Grundlage und den äußeren Rahmen für sämtliche Umgestaltungsmaßnahmen öffentlicher Straßen und Plätze innerhalb des Fördergebietes.

„Diese drei Konzepte bilden ebenfalls die Grundlage und den äußeren Rahmen für sämtliche Umgestaltungsmaßnahmen öffentlicher Straßen und Plätze innerhalb des Fördergebietes“

„In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb einen Grundsatzbeschluss über die in den drei Verkehrskonzepten enthaltenen Maßnahmen als Basis für sämtliche Umgestaltungsmaßnahmen fasst. Hier ist insbesondere das Thema Umgestaltung der Hauptstraße in eine Fußgängerzone von Belang. Zudem wurde in diesem Zusammenhang von Seiten des Kernbereichsmanagement vorgeschlagen, das Planungsbüro von Mörner zu beauftragen, eine integrierte und ganzheitliche Berücksichtigung der Aspekte des Verkehrs und der Barrierefreiheit bei sämtlichen Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb des Fördergebietes, aufbauend auf den bereits von dem Büro erarbeiteten Verkehrskonzepten, in Form einer Beratungsleistung sichergestellt. Der Magistrat der Stadt Bad Orb hat dies leider abgelehnt. Dies sollte nochmal politisch diskutiert werden.“

Prinzipiell besteht die wesentliche Aufgabe der Stadtverwaltung Bad Orbs und des beauftragten Kernbereichsmanagements darin, alle im Rahmen der Fördermaßnahme umzusetzenden Maßnahmen zu steuern und aufeinander abzustimmen. Dadurch wird u.a. sichergestellt, dass sämtliche Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb des Fördergebietes als Teil eines Gesamtkonzeptes für das Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ zu betrachten sind. Dies betrifft u.a. Themen wie Materialwahl, einheitliche Formensprache und Gestaltungselemente aber auch die Abstimmung von erforderlichen Tiefbaumaßnahmen im Zuge der geplanten Umgestaltungsmaßnahmen. „Eine externe städtebaulich versierte Bauaufsicht ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, da genau dies die Aufgabe der Stadtverwaltung und des Kernbereichsmanagement aber auch der Politik und der Lokalen Partnerschaften (LoPa) ist.“

Weiß weiter: „Jeder öffentliche Platzbereich innerhalb des Fördergebietes besitzt eine ganz spezifische stadträumliche Qualität, die im Rahmen der jeweiligen Umgestaltungsmaßnahme Berücksichtigung finden muss. Dies ist in Bezug auf die Planungen zur Umgestaltung des Salinenplatzes bereits geschehen. Auch die Bietergemeinschaft, die den Planungsauftrag zur Umgestaltung des Marktplatzes erhalten hat, wird die spezifische stadträumliche Qualität des Marktplatzes im Rahmen der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung berücksichtigen. Konkret wird der Marktplatz nach der Realisierung anders aussehen als der Salinenplatz, was jedoch unter dem Blickwinkel auf die unterschiedlichen stadträumlichen Situationen richtig ist. Dennoch ist es wichtig, dass sämtliche Umgestaltungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden, damit nach der Realisierung die einzelnen Bauabschnitte nicht mehr erkennbar sind. Die Gewährleistung dieser Anforderung liegt in erster Linie im Aufgabenbereich der Stadtverwaltung und des Kernbereichsmanagements in Zusammenarbeit mit der Politik und der Lokalen Partnerschaften. So können den beauftragten Büros verbindliche Elemente für die jeweiligen Umgestaltungsmaßnahmen vorgegeben werden.“

Die Erstellung eines allgemeinverbindlichen Gestaltungskataloges mache zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, da dies die intensive Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen stadträumlichen Situationen bedinge. Diese erfolge erst im Rahmen der konkreten Planungsleistungen nach HOAI. „Dennoch wird vorgeschlagen, eine Art Workshop mit der Stadtverwaltung, dem Kernbereichsmanagement, der Politik und der LoPa zu veranstalten. Zielsetzung eines Workshops könnte es sein, übergeordnete Gestaltungselemente für sämtliche Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb des Fördergebietes gemeinsam festzulegen, die anschließend den jeweiligen Planungsbüros als verbindliche Vorgaben bzw. als Prüfauftrag an die Hand gegeben werden (z.B. das Element Wasser in der Hauptstraße).“

„In diesem Zusammenhang könnten konkret die Planungsbüros, die die Planungsaufträge zur Umgestaltung des Marktplatzes und des Salinenplatzes erhalten haben, mit einbezogen werden“, so Weiß abschließend.

Share