Information zur Stimmabgabe in den Bad Orber Wahllokalen

Information zur Stimmabgabe in den Bad Orber Wahllokalen

Bad Orb (BO/ds). Die pandemiebedingten Einschränkungen werden Auswirkungen auf die am 26. September stattfindenden Bundestags- und Bürgermeisterwahlen in Bad Orb haben. Folgende Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass es zu keiner Gefährdung der Gesundheit der Wählerinnen und Wähler und der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände kommt.

– Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gilt die 3 G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

– Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.

– Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist gewährleistet, dass ein Einbahnverkehr besteht und sie regelmäßig gelüftet werden. Auch der Mindestabstand zwischen den Wählerinnen und Wählern kann eingehalten werden.

– Alle Stifte und Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt. Wählerinnen und Wähler können eigene Stifte für die Stimmabgabe benutzen.

– Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

– In den Wahlräumen werden Säulen mit Desinfektionsmittel aufgestellt

Aktuell erreichen das Wahlamt Anfragen von Briefwählern, ob Stimmzettel, bei denen die rechte obere Ecke gelocht ist, aussortiert werden oder ungültig sind. Hierbei handelt es sich um eine Falschinformation! Alle Stimmzettel zur Bundestagswahl sind in der oberen rechten Ecke gelocht oder abgeschnitten (§ 45 Absatz 2 BWO). Dies stellt keinen Fehler dar. Die Geheimhaltung der Abstimmung ist gewahrt. Es ist eine Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte. Mithilfe einer eigens dafür angefertigten Stimmzettelschablone können Betroffene somit selbständig und geheim wählen. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

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