Aufruf zur Gründung einer Integrations-Kommission

Aufruf zur Gründung einer Integrations-Kommission

Gelnhausen (GN/ew). Um die Interessen der in Gelnhausen lebenden Bürger*innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft zu vertreten und sich für deren Belange einzusetzen, wird auch in der Barbarossastadt eine so genannte Integrations-Kommission ins Leben gerufen. Die Gründung hat die Stadtverordnetenversammlung kürzlich beschlossen. Wer an einer Mitarbeit in dieser Kommission interessiert ist, kann sich bis zum 27. August 2021 im Parlamentarischen Büro der Stadt Gelnhausen, Dagmar Petersein, E-Mail d.petersein@gelnhausen.de, Telefon 06051 830-111, oder im Büro des Bürgermeisters bei Melanie Müller, m.mueller@gelnhausen.de, Telefon 06051 830-109, melden.

„Wer will in der Interessenvertretung für nicht-deutsche Staatsbürger in Gelnhausen mitarbeiten?“

Die Integrationskommission setzt sich für die Interessen von Einwohner*innen der Stadt Gelnhausen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft ein. Die Kommission beteiligt sich aktiv an der Kommunalpolitik der Barbarossastadt. Das Gremium besteht zur Hälfte aus fünf sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern mit ausländischer Staatsbürgerschaft (auch Deutsche, die die Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen), Bürgermeister Daniel Christian Glöckner sowie jeweils einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen.

Hessische Kommunen mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner*innen müssen von Gesetzeswegen einen Ausländerbeirat einrichten. Das trifft auf Gelnhausen zu. Die Ausländerbeiratswahl hat in Hessen zusammen mit den Kommunalwahlen im März 2021 stattgefunden. In Gelnhausen gab es – wie in etlichen anderen Kommunen auch – keine Wahlvorschläge für die Wahlen zum Ausländerbeirat. Deshalb erfolgte auch keine Wahlhandlung.

Bereits im Mai 2020 wurde in der Hessischen Gemeindeordnung die Vertretung ausländischer Mitbürger*innen neu geregelt. Gibt es keinen Ausländerbeirat, so ist mindestens eine Interessenvertretung der Einwohner*innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft einzurichten.  Die Integrationskommission muss mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohner*innen, die von der Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Interessenvertretungen der Migrant*innen gewählt werden, bestehen. Für den Fall, dass Wahlvorschläge nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Stadtverordnetenversammlung Vorschläge machen. Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlechts sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner berücksichtigt werden.

Den Vorsitz der Integrations-Kommission führt der Bürgermeister gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden.

Die Integrations-Kommission berät die Organe der Stadt Gelnhausen in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner*innen betreffen. Die Kommission tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.

Voraussetzung zur Mitarbeit in der Kommission:

Wer in der Kommission mitarbeiten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Gelnhausen haben – oder muss wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder deutscher Einwohner im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, der/die Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

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