Impfen: Landeseinheitliche Regeln nach Stiko-Empfehlung

Impfen: Landeseinheitliche Regeln nach Stiko-Empfehlung

Main-Kinzig (MKK/fw). Die Ständige Impfkommission hat ihre Impfempfehlung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst. Wer als erste Impfdosis AstraZeneca bekommen hat, soll unabhängig vom Alter als zweite Dosis einen mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) bekommen. Diese Kombination soll gegen die kursierende Delta-Variante des Sars-CoV-2-Virus besonders wirksam sein. Der Main-Kinzig-Kreis weist in dem Zusammenhang, aufgrund vermehrter Nachfragen in den Impfzentren, auf die daran anschließende Entscheidung des Landes Hessen und die Folgen vor Ort hin:

  • Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt in den hessischen Impfzentren ab sofort standardmäßig neun Wochen. Die Stiko empfiehlt einen Mindestabstand von vier Wochen, was aber aufgrund der begrenzten Impfdosen derzeit nicht umzusetzen ist.
  • Bei Terminen, die bis zum 30. Juni vergeben wurden, beträgt der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung zwölf Wochen; bereits vergebene Termine bleiben bestehen. Auf Wunsch kann bei der Zweitimpfung vor Ort auf einen mRNA-Impfstoff gewechselt werden.
  • Wer trotz der Stiko-Empfehlung seine Impfserie mit einer zweiten Dosis von AstraZeneca abschließen möchte, kann das weiterhin tun.
  • Erstimpftermine im Impfzentrum, die das Land Hessen einem zuteilt, obwohl zwischenzeitlich schon die erste Impfung in einer Arztpraxis erfolgt ist, können nicht für eine Zweitimpfung genutzt werden.
  • Wer beim niedergelassenen Arzt erstgeimpft wurde, soll dort auch seine Zweitimpfung bekommen. Im Impfzentrum sind für solche Fälle lediglich Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca möglich. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfdosis für den vollständigen Impfschutz notwendig.
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