Seit Sonntag (heute) gelten die Auflagen des Landes

Seit Sonntag (heute) gelten die Auflagen des Landes

Main-Kinzig (MKK/jkm). Für den Freitag hat das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises insgesamt 44 Neuinfektionen mit dem SarsCoV-2-Virus erfasst. Die errechnete Inzidenz für den Main-Kinzig-Kreis beträgt damit 76. Eine Person aus Rodenbach und zwei Personen aus Wächtersbach sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben.

Am Sonntag, 23. Mai, ist erwartungsgemäß die „Corona-Notbremse“ des Bundes auch im Main-Kinzig-Kreis ausgelaufen. Damit gelten wieder die Bestimmungen der aktuellen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stufe 1) sowie die Einrichtungsschutzverordnung des Landes. Die detaillierten Auflagen und Ausführungsbestimmungen finden sich auf den Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

Inzidenz im Main-Kinzig-Kreis liegt aktuell bei 76

Unter anderem entfällt die nächtliche Ausgangssperre und die Gastronomie darf im Außenbereich unter Auflagen wieder öffnen. Auch Veranstaltungen unter freiem Himmel sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze dürfen wieder Gäste empfangen. In den Kindergärten kann wieder ein eingeschränkter „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ beginnen und an den Schulen der Präsenzunterricht.

Nachdem zehn  laborbestätigte Coronavirus-Fälle nachträglich in die Statistik aufgenommen worden sind, liegt die Gesamtzahl der Infizierter bei 21.981. Als aktuell infektiös eingestuft werden 810 Personen. 20.580 Menschen haben die akute Virusinfektion mittlerweile wieder überstanden. 591 Personen sind im Main-Kinzig-Kreis im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben.

Die von den 50 Neuinfektionen betroffenen Menschen wohnen in Hanau (11), Sinntal (8), Bad Soden Salmünster (5), Gründau (4), Langenselbold (3), Bruchköbel (3), Schöneck (2), Steinau, Gelnhausen, Nidderau, Linsengericht, Maintal, Neuberg, Ronneburg und Rodenbach.

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