Förderprogramm „Lebendige Zentren“: Was tut sich im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“?

Förderprogramm „Lebendige Zentren“: Was tut sich im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“?

Bad Orb (BO/hk). Im Jahr 2020 wurde mit der Umsetzung der im ISEK enthaltenen Einzelmaßnahmen begonnen. Ein zentrales Projekt stellt dabei die Neugestaltung des Salinenplatzes dar, das in diesem Jahr in die bauliche Umsetzung geht. Dazu wurde 2020 die Ausführungsplanung durch ein Büro aus Kassel erarbeitet und vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Parallel zur Ausschreibung finden derzeit bereits bauvorbereitende Maßnahmen auf dem Salinenplatz statt, bevor anschließend die aktive Bauphase beginnt.

Im Mai 2020 wurde das Planungsbüro von Mörner aus Darmstadt mit der Erarbeitung eines Verkehrs- und Parkraumbewirtschaftungskonzeptes, eines Rad- und Fußwegekonzeptes sowie eines Konzeptes zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum beauftragt. Alle drei Konzepte sind in der Endredaktion. Den Bürgerinnen und Bürgern werden sie nach Fertigstellung in Form von Broschüren zur Verfügung gestellt. Die Konzepte stellen eine wichtige inhaltliche Grundlage zur Vorbereitung baulicher Umgestaltungsmaßnahmen innerhalb des „Kernbereichs Bad Orb“ dar.

Im Mai 2020 wurde zudem die Planungsgruppe Darmstadt mit der Erstellung einer ökologischen Baufibel und einer Gestaltungsfibel für das Fördergebiet beauftragt. Auch diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss und werden ebenfalls als Broschüren öffentlich zur Verfügung gestellt. Die Gestaltungsfibel soll Bauherren im Fall von Gebäudemodernisierungen oder Neubauten Hinweise und Empfehlungen zur äußeren Gebäudegestalt geben. Zusätzlich dient sie als inhaltliche Vorbereitung der Anreizförderungen.

Ersten Einzelmaßnahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurden im Jahr 2020 begonnen

Im Fördergebiet „Kernbereich Bad Orb“ können von den Bürgerinnen und Bürgern Fördermittel für private Investitionen beantragt werden. Zu diesem Zweck legt die Stadt Bad Orb ein sogenanntes Anreizprogramm auf. Die Richtlinie für die Anreizförderungen wurde bereits mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt und muss nun von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Nach diesem Beschluss können Anträge auf Förderung gestellt werden.

Um sicherzustellen, dass sich die Liegenschaft des ehemaligen Kaufhauses Langer im Sinne der Ziele des ISEKs entwickelt, hat die Stadt Bad Orb ihr Vorkaufsrecht ausgeübt und das Grundstück erworben. Zur Beurteilung der Entwicklungsmöglichkeiten dieser Liegenschaft sowie des Alten Rathauses wurde Professor Dr. Hagedorn vom SEurWIS-Institut aus Detmold mit einer wirtschaftlichen Betrachtung verschiedener möglicher Entwicklungsszenarien beauftragt. Die Ergebnisse wurden im Januar 2021 vorgelegt. Sie stellen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen im Hinblick auf die beiden Liegenschaften dar.

In der Erdgeschosszone des ehemaligen Kaufhauses Langer entsteht demnächst als Zwischennutzung ein Informationspunkt zum Förderprogramm Lebendige Zentren „Kernbereich Bad Orb“. Hier stehen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig aktuelle Informationen zum Förderprogramm zur Verfügung.

Verlagern des Rathauses in die Gebäude des Alten Rathauses möglich?

Im Jahr 2021 beginnt das Umsetzen weiterer im ISEK enthaltenen Einzelmaßnahmen. Wichtige Maßnahmen sind das Umgestalten des Marktplatzes zur Erhöhung der Aufenthalts- und Verweilqualität und das Einrichten eines Leerstands- und Flächenmanagements für das Fördergebiet. Weiterhin wird mit der Erarbeitung einer Flächenbedarfsanalyse untersucht, ob eine Verlagerung des Rathauses in die Gebäude des Alten Rathauses und des ehemaligen Kaufhauses Langer grundsätzlich möglich ist.

Voraussetzung für die Umsetzung der im ISEK enthaltenen Einzelmaßnahmen ist die jeweilige Bewilligung der beantragten Fördermittel durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Hierzu wird am Anfang eines jeden Jahres durch die Stadt ein Förderantrag für das laufende Programmjahr gestellt. Der Zuwendungsbescheid für das Programmjahr 2020 wurde der Stadt Bad Orb im Dezember 2020 zugestellt. Dieser sichert der ihr für 2020 Fördermittel in Höhe von 550.000,00 Euro für alle in diesem Jahr beantragten Maßnahmen zu. Der Förderantrag für das Programmjahr 2021 wurde Ende Februar beim zuständigen Ministerium eingereicht. Die Bewilligung der beantragten Fördermittel wird für das vierte Quartal 2021 erwartet.

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