Förderung der E-Mobilität im Main-Kinzig-Kreis muss weitergehen / Stand der E-Mobilität im Landkreis Main-Kinzig

Förderung der E-Mobilität im Main-Kinzig-Kreis muss weitergehen / Stand der E-Mobilität im Landkreis Main-Kinzig

Main-Kinzig-Kreis / Gelnhausen / Hanau / Schlüchtern (ACE / ch). Der ACE Auto Club Europa begrüßt den Anstieg an elektrifizierten Antrieben im Main-Kinzig-Kreis (MKK) und gibt Tipps für das Nutzen der Fördertöpfe. Dazu macht es sich aktuell doppelt bezahlt, elektrisch unterwegs zu sein: Wer jetzt umsteigt, wird mit einem besonders hohen Umweltbonus belohnt und ist elektrisch unterwegs.

Dazu ein Zahlenvergleich aus dem Main-Kinzig-Kreis (MKK): Zum Stichtag 2019 (jeweils der 1. Juli des Jahres) waren 344.780 Fahrzeuge zugelassen, davon 2.799 Hybride und 573 Elektro. 2020 waren 349.123 Fahrzeuge zugelassen (4.343 mehr als im Vorjahr; 1,3 %) , davon 3.678 Hybride und 803 Elektro (879 Hybride – rd. 31 % und 230 Elektro – rd. 40 % mehr als im Vorjahr). Der Trend ging im ländlich strukturierten Landkreis Main-Kinzig mehr in Richtung Hybride-Fahrzeugen, was sicherlich noch die im Aufbau befindlichen Elektro-Ladestationen zurück zu führen ist.

Anton Hofmann, Pressesprecher vom ACE Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, bewertet dies ebenso wie Thorsten Stolz, Landrat vom MKK, positiv: „Nicht zuletzt mit Hilfe der staatlichen Förderungen ist es auch im Main-Kinzig-Kreis gelungen, den Fahrzeugbestand der Fahrzeuge mit Hybride- oder Elektroantrieb auszubauen. Der Großteil sind Hybride Fahrzeuge, was sicherlich auch der ländlichen Struktur unseres Landkreises geschuldet ist.“ Klar sei auch, dass eine klug geplante Ladeinfrastruktur wesentliche Grundlage für eine stärkere Nutzung und Akzeptanz der E-Mobilität ist. Hier fordert der ACE größere Anstrengungen: Vorbildlich seien kommunales Förderprogramme bei denen es Förderung für Privathaushalte, Vereine sowie Unternehmen gibt.

Weiterhin informiert Anton Hofmann darüber, wie die Innovationsprämie einfach und sicher auf dem Konto landet – in fünf Schritten:

1. Förderanspruch prüfen

Um schon vor dem E-Auto-Kauf zu wissen, welche Fahrzeugmodelle antragsberechtigt sind, lohnt sich ein Blick in die Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aktuell profitieren sowohl batterieelektrische Fahrzeuge als auch Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybride von der Innovationsprämie. Gefördert wird die Anschaffung neuer Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch junge Gebrauchte mit erstmaliger Zulassung nach dem 4. November 2019. Egal ob Privatperson, Unternehmen, Stiftung, Körperschaft oder Verein – wer ein förderfähiges Fahrzeug kauft oder zum Eigennutz least, kann einen Antrag stellen. Wie hoch der Fördersatz ausfällt, ist abhängig vom Nettolistenpreis bzw. der Leasingdauer. Voraussetzung ist immer eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten.

Tipp des Experten: Der Umweltbonus ist mit weiteren öffentlichen Fördermitteln kombinierbar. Für Privatpersonen besteht die Fördermöglichkeit privater Ladepunkte für Elektroautos, die vor Bestellung der Wallbox im KfW-Zuschussportal beantragt werden kann. Handelt es sich um einen Dienstwagen, lohnt es sich, zusätzlich den eigenen Anspruch im Hinblick auf folgende Förderprogramme zu prüfen: die Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Sofortprogramm „Saubere Luft“, das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und auf kommunaler Ebene. zum Beispiel das „Förderprogramm Erdgas- und Elektromobilität 2021“.

2. Unterlagen zusammenstellen

Je nachdem, ob ein antragsberechtigtes Fahrzeug gekauft oder geleast wurde, sind verschiedene Unterlagen Voraussetzung für die Antragstellung der Innovationsprämie und sollten bestenfalls schon vorher vorliegen. Bei Kauf eines Neuwagens reicht die Rechnung aus. Im Falle eines Gebrauchtwagens ist ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs sowie eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt vorzulegen. Letztere muss über das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ amtlich anerkannt bestätigt werden. Erfolgt der Antrag für ein Leasingfahrzeug, sind der Leasingvertrag nebst Nachweis der verbindlichen Bestellung sowie die Kalkulation der Leasingrate relevant. ACE-Tipp: Fehlende Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag können über die Upload-Seite des BAFA nachgereicht werden.

3. Antrag stellen

„Ob für ein Fahrzeug oder mehrere – die Antragstellung muss online über das elektronische Antragsformular des BAFA, erfolgen“ so der ACE-Pressesprecher Anton Hofmann. Abgefragt werden Name, Anschrift und Kontoverbindung des Fahrzeughalters. Daneben muss dieser durch Anklicken entsprechender Kästchen bestätigen, dass für das Fahrzeug kein zweiter Antrag gestellt und der Herstelleranteil des Umweltbonus ausgezahlt wurde. Wichtig: Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird nicht unmittelbar „ausgezahlt“, sondern durch einen Preisnachlass beim Autokauf beglichen. Ob der ausgeschriebene Preis im Autohaus den Rabatt schon beinhaltet, ist dringend vor dem Kauf zu klären, um auch bei der Antragstellung der Innovationsprämie auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn das Online-Formular ausgefüllt ist, werden die erforderlichen Unterlagen hochgeladen. Wichtigste Voraussetzung für den Antrag ist, dass das antragsberechtigte Fahrzeug bereits zugelassen ist. Achtung: Fehlt die Zulassung und der Antrag wird trotzdem gestellt, kommt es zur Ablehnung und der Antrag kann nicht wiederholt werden.

Tipp des Experten: Den Antrag möglichst zeitnah nach der Zulassung stellen. Zwar bleibt nach der Zulassung ein Jahr Zeit, um die Innovationsprämie zu beantragen, jedoch kann die Bearbeitung der Anträge derzeit sowohl pandemiebedingt als auch durch die hohe Nachfrage mehrere Wochen dauern.

4. Wahrheitsgemäße Angaben bestätigen

Wurde der Antrag übermittelt, gilt es auf eine E-Mail zu warten, die den Antragseingang bestätigt. Der Empfang dieser ist wichtig, denn sie enthält neben der Druckansicht des Antrags auch die „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“. Dieses Dokument muss ausgedruckt, unterschrieben und ggf. mit einem Firmenstempel versehen eingescannt werden. Anschließend wird es über das Upload-Portal hochgeladen – dazu den Themenbereich „Förderprogramm Elektromobilität – FEMS (ab 01.09.2020)“ auswählen und die eigene Vorgangsnummer eingeben.

5. Auszahlung abwarten

Erst nachdem der Antragsteller über das Formular bestätigt hat, wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben, werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Anschließend heißt es, auf den Zuwendungsbescheid warten. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt dann auf das im Antragsformular angegebene Konto.

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:

Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren rund 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Unfall- und Pannenhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

Zum Bild: Elektroladestellen in Speicherz A 7 Würzburg – Fulda (Ausfahrt 94 Bad Brückenau-Volkers 3,5 km) Nähe Hotel „Gasthof zum Biber“

Zugelassene Fahrzeuge im Main-Kinzig-Kreis (MKK)Zum
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Plus
Gesamt344.780349.1234.343
Hybride2.7993.678879
Elektro573803230

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One thought on “Förderung der E-Mobilität im Main-Kinzig-Kreis muss weitergehen / Stand der E-Mobilität im Landkreis Main-Kinzig

  1. Interessante Zahlen, von den 4343 neu zugelassenen Autos waren also rund 25% elektrisiert (Hybride plus Elektroautos) und ca. 5% waren rein elektrisch.

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