Kita-Beiträge: Tageweise Berechnung möglich machen / Gelnhäuser Magistrat modifiziert Empfehlung an’s Stadtparlament

Kita-Beiträge: Tageweise Berechnung möglich machen / Gelnhäuser Magistrat modifiziert Empfehlung an’s Stadtparlament

Gelnhausen (GN/ew). Um Familien im aktuellen Lockdown zu entlasten, plant die Stadt Gelnhausen, Kita-Beiträge nur dann zu erheben, wenn die Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Der Magistrat schlug der Stadtverordnetenversammlung, die das abschließend entscheidet, in diesem Zusammenhang eine wochenweise Veranlagung vor. Auf Anregung von Bürgermeister Daniel Christian Glöckner hat der Magistrat seine Beschlussvorlage jetzt noch einmal modifiziert und schlägt dem Stadtparlament nun die tageweise Veranlagung der Kita-Beiträge und des Essensgeldes vor.

„Der neuerliche Beschlussvorschlag ist das Ergebnis aus Gesprächen mit Eltern und der aktuellen Bestandsaufnahme in unseren Kitas. Die tageweise Berechnung der Kita-Beiträge und des Essensgeldes ist zum einen gerechter als die wochenweise. Zum anderen trägt sie noch stärker dazu bei, dass Eltern ihre Kinder wirklich nur dann in die Kita bringen, wenn es unbedingt nötig ist, weil finanzielle Aspekte ganz hintenanstehen. So ist es vom Land mit Blick auf die Kontaktminimierung gewünscht. Wir hoffen, dass die Stadtverordnetenversammlung diesem Vorschlag nachkommt“, so Bürgermeister Glöckner. „Alle Prozesse in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind dynamisch. Hinzu kommt, dass alle Handlungsweisen auch auf ihre Umsetzbarkeit in der Verwaltung hin geprüft werden müssen. Da nützt es auch nichts, wenn andere Kommunen dieses oder jenes machen. Wir müssen das mit unserem Personal in unserer Kita-Verwaltung stemmen können“, so der Rathauschef.

„Wenn die Stadtverordnetenversammlung der modifizierten Empfehlung des Magistrates nachkommt, werden Eltern nur für die Tage, an denen ihr Kind auch in der Kita betreut wird, veranlagt. Dann müssen wir abwarten, was vonseiten der Hessischen Landesregierung für die Zeit nach dem 14. Februar beschlossen wird“, so Heike Schmidt, Abteilungsleiterin Kinderbetreuung, Familie und Senioren. Für die Erzieherinnen bringe die modifizierte Empfehlung keine Mehrarbeit mit sich, da sie die Anwesenheit der Kinder ohnehin tageweise erfassen. „Eine stundenweise Veranlagung könnten wir allerdings vonseiten der Kita-Verwaltung nicht stemmen“, gibt sie zu bedenken. Als Grundlage für die Veranlagung eines Betreuungstages gilt die Betreuungsdauer, für die das Kind regulär angemeldet ist. Dabei können die vorrübergehend eingeschränkten Öffnungszeiten während des Lockdowns nicht gesondert berücksichtigt werden.

„Den Eltern wird aktuell viel abverlangt. Wir hoffen, durch die tageweise Veranlagung die Familien in diesen schwierigen Zeiten noch weiter entlasten zu können“, so Glöckner und Heike Schmidt. Sie appellieren angesichts der nur langsam sinkenden Infektionszahlen und Nachrichten von Mutationen des Corona-Virus noch einmal an die Eltern, ihre Kinder nur in die Betreuung zu geben, wenn sie wirklich keine andere Möglichkeit sehen.

Die Stadtverordneten treten voraussichtlich am 24. Februar zusammen und werden die Empfehlung des Magistrats beraten und einen Beschluss fassen. Erst danach kann die Veranlagung für Januar 2021 und nachfolgende Zeiträume erfolgen. Deshalb wird der Gebühreneinzug im Januar und Februar 2021 ausgesetzt.

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